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Bekanntmachung der 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben vom 20.12.2017

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2024 (GVOBl. Schl.-H., S. 957) und der § 1 Abs. 1 und 3, § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 – 4, Abs. 5 S. 1 – 4 sowie Abs. 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2022 (GVOBl. S. 564) sowie § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) vom 13.11.2019 (GVOBl. SH, S. 425) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2024 (GVOBl. S. 875, 927) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Barnitz vom 05.12.2024 folgende Satzung erlassen:

Artikel I

§ 3 erhält folgende neue Fassung

„Die Benutzungsgebühr beträgt 6,00 € je m³ eingeleitetes Schmutzwasser.“

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.

23858 Barnitz, 22.01.2025
Der Bürgermeister
Hans-Joachim Schütt


Vorstehende 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Barnitz, Ortsteil Benstaben wird hiermit bekannt gemacht.

Die 4. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 22.01.2025
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor

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