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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2024 -  mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - die folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.978.800  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

5.566.500  EUR

einem Jahresfehlbetrag von

1.587.700  EUR

einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO
zum Haushaltsausgleich

  EUR

einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

EUR

2. im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.888.100  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.238.600  EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf

40.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

581.600  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0  EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

1.285.000  EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0  EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0,27  Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

380 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

389 %

2. Gewerbesteuer

316 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche üBekannber- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,- EUR.


§ 5

(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu einem Budget verbunden.

(2) Abweichend von Absatz 1 werden die Erträge und Aufwendungen der nachstehend aufgeführten Teilpläne (= Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden:

a) Gemeindeorgane (111010) und Allgemeine Verwaltung (111020).

b) Grundschulen (211010), Gymnasien, Kollegs (217010), Gemeinschaftsschulen

    (2182100), Förderschulen (221010) und Schülerbeförderung (241010).

c) sonstige Heimat- und Kulturpflege (281010) und Dorffest, Kindervogelschießen u.ä. (281020)

d) Gemeindestraßen und- Wege (541010) und Straßenbeleuchtung (541020)


(3) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 der GemHVO zu einem Budget verbunden.

(4) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.

(5) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.

(6) Gewerbesteuermehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen (§ 21 Abs. 2 GemHVO).

(7) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO übertragen werden.

(8) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22 Absatz 2 GemHVO ist zu beachten

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde erteilt am: 06.02.2025

23858 Wesenberg, 12.02.2025  
Gemeinde Wesenberg
Der Bürgermeister

                                                                                                          

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Jahr 2025wird hiermit bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 12.02.2025
Amt Nordstormarn   
 Der Amtsdirektor                                                    

                                                                                                         

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