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Bekanntmachung für Grundstücke der Gemarkung in der Gemeinde Badendorf

Für die Grundstücke der Gemarkung Badendorf

Flur

Flurstück

Wirtschaftsart und Lage

ha

Größe

a

qm

5

121/6

Ackerland

3

04

6

262

Straßenfläche/sonstige

öffentliche Straße

32

41

1

47/3

Graben

3

05

4

108

Weg

2

57

6

74/1

Weg

3

54


die bisher in einem Grundbuch noch nicht eingetragen waren, soll ein Grundbuchblatt angelegt werden.

Das Grundstück befindet sich im Eigenbesitz der Gemeinde Badendorf.

Es ergeht die Aufforderung an alle Personen, die das Eigentum in Anspruch nehmen, ihr Recht spätestens innerhalb von 6 Wochen vom Tage des Aushangs bei dem unterzeichneten Amtsgericht - Grundbuchamt - anzumelden und glaubhaft zu machen. Andernfalls werden ihre Rechte bei der Anlegung des Grundbuchs nicht berücksichtigt.

Lübeck, den 22. November 2023 Amtsgericht

gez. Elischer, Rechtspflegerin

Ausgefertigt Lübeck, 24.11.2023

gez. Fiedler, Justizangestellte

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Aushang im Amt Nordstormarn: 05.04.-17.05.2024
Bekanntmachung auf der Website des Amtes Nordstormarn: 05.04.-17.05.2024

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