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08.12.2022

Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern)

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 28.04.2022 den Bebauungpslan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 (gerade Hausnummern), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 10.12.2022 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld, in Zimmer A1 und A6 während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan, die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst


Reinfeld, den 06.12.2022                              Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor

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