Bekanntmachung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesenberg
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 22.10.2024 beschlossene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wesenberg (Solarpark Ratzbek) für das Gebiet Ortsteil Ratzbek-Fliegenfelde, östlich der Dorfstraße (Kreisstraße 111), westlich der Gemeindegrenze zu Badendorf, nördlich der Ratzbek und der Gemeindegrenze zu Hamberge, südlich der Straße Langenjahren mit Bescheid vom 10.02.2025, Az.: IV 522-8289/2025 nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Bauamt, Zimmer A4 während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Reinfeld, den 20.03.2025
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor