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17.11.2025

Informationen zur Geflügelpest im Kreis Stormarn

In einem Geflügelbetrieb in Wakendorf I wurde ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Die notwendigerweise einzurichtenden Restriktionszonen reichen auch in den Kreis Stormarn.
Aus diesem Grund weist der Kreis auf die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 5/2025 hin, die seit dem 15.11.2025 gilt. Von der Schutzzone (früher Sperrbezirk) sind in unserem Amtsgebiet Teile der Gemeinde Feldhorst betroffen.
 Von der Überwachungszone (früher Beobachtungsgebiet) sind Teile der Gemeinden Barnitz, Heidekamp, Zarpen, Feldhorst und Rehhorst betroffen. Eine interaktive Karte zu den Restriktionszonen ist hier einsehbar:

Interaktive Karte zu den Restriktionszonen

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4/2025 gilt weiterhin. Für das gesamte Kreisgebiet außerhalb der Restriktionszonen gilt weiterhin die Aufstallpflicht für entsprechende Haltungen ab 50 Tieren.

Die aktuellen Allgemeinverfügungen des Kreises sind über den folgenden Link einsehbar:

Aktuelle Allgemeinverfügung Nr. 4/2025 des Kreises

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