Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung Westerau
Die bei der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in die Gemeindevertretung Westerau gewählte Vertreterin der „Kommunalen Wählervereinigung“ (KWV), Frau Petra Jürß hat ihr Mandat niedergelegt. Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für Schleswig-Holstein - GKWG - wurde als Listennachfolger aus der Liste der „Kommunalen Wählervereinigung“ (KWV)
Herr Dr. Christoph Lührs,
geb. im Jahr 1979
wohnhaft in 23847 Westerau
festgestellt, der das Mandat angenommen hat.
Jede Wahlberechtigte oder jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Westerau kann gegen die Feststellung des Wahlleiters innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einlegen.
Reinfeld (Holstein), den 13.10.2025
Der Gemeindewahlleiter
Jörg Tietgen