Satzung der Gemeinde Rehhorst über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung - BMS)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 05.02.2025 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) sowie des § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung – BekanntVO) vom 14.09.2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 338), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 01.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Rehhorst vom 10.03.2025 diese Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Rehhorst erlassen.
§ 1
Form der örtlichen Bekanntmachung und Verkündung
(1) Satzungen und andere Bekanntmachungen der Gemeinde Rehhorst, nachfolgend Gemeinde genannt, werden durch Bereitstellen auf der Internetseite des Amtes Nordstormarn unter www.amt-nordstormarn.de bekanntgemacht. Darüber hinaus erfolgt in der Tageszeitung „Lübecker Nachrichten, Stormarn-Ausgabe“ unter „Amtliche Bekanntmachungen“ ein entsprechender Hinweis auf die Internetbekanntmachung.
(2) Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig vom Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 zusenden lassen. Textfassungen werden zusätzlich beim Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld zur Mitnahme ausgelegt oder bereitgehalten.
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.
(4) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
(5) Bei Bekanntmachungen und Verkündungen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen die Bekanntmachungen der Gemeinde in der Tageszeitung „Lübecker Nachrichten, Stormarn-Ausgabe“. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet gestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-hostein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Rehhorst, Kreis Stormarn vom 14.05.2021 außer Kraft.
Rehhorst, den 24.03.2025
gez. Evelyn Böttger
Bürgermeisterin
Vorstehende Satzung der Gemeinde Rehhorst über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung – BMS) wird hiermit bekannt gemacht.
Die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Rehhorst kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer O1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 24.03.2025
gez. Jörg Tietgen
Amtsdirektor