Satzung des Amtes Nordstormarn über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung - BMS)
Aufgrund des § 24a der Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 514) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 05.02.2025 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) sowie des § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung – BekanntVO) vom 14.09.2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 338), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 01.09.2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 573) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Nordstormarn vom 02.07.2025 diese Bekanntmachungssatzung des Amtes Nordstormarn erlassen.
§ 1
Form der örtlichen Bekanntmachung und Verkündung
(1) Satzungen und andere Bekanntmachungen des Amtes Nordstormarn, nachfolgend Amt genannt, werden durch Bereitstellen auf der Internetseite des Amtes Nordstormarn unter www.amt-nordstormarn.de bekanntgemacht.
(2) Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen kostenpflichtig vom Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 zusenden lassen. Textfassungen werden zusätzlich beim Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld zur Mitnahme ausgelegt oder bereitgehalten.
(3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.
(4) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
(5) Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen des Amtes werden durch Aushang im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld bekanntgemacht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet gestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-hostein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachungssatzung des Amtes, Kreis Stormarn, vom 23.04.2021 außer Kraft.
Reinfeld (Holstein), den 08. Juli 2025
Jörg Tietgen
Amtsdirektor
Vorstehende Satzung des Amtes Nordstormarn über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungssatzung – BMS) wird hiermit bekannt gemacht.
Die Bekanntmachungssatzung des Amtes Nordstormarn kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer O1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 08. Juli 2025
Jörg Tietgen
Amtsdirektor