Sprungziele
Inhalt
20.05.2026

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4A der Gemeinde Mönkhagen nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugebiet Mönkhagen)

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4A der Gemeinde Mönkhagen nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugebiet Mönkhagen)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 12.03.2026 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4A der Gemeinde Mönkhagen für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 einschließlich der bebauten Grundstücke Dorfstraße 45a bis 47b (ungerade Hausnummern) und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist

vom 10.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht als Teil der Begründung

-       Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen Ihnen sowie der Landschaft und der biologischen Vielfalt

 

Landschaftsplan der Gemeinde Mönkhagen

-       Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden und Wasser, Landschaftsbild, Kultur und sonstige Sachgütern

Fachgutachten

-       Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mönkhagen vom 02.08.2022

-       Entwässerungskonzept nach AR-W 1 für den Bebauungsplan Nr. 4 in der Gemeinde Mönkhagen vom 28.11.2023

-       Baugrunderkundung und -bewertung sowie Gründungsbeurteilung Erschließung vom 23.05.2012

-       Bestandhydraulik RW-Kanalisation Hydrodynamische Berechnung vom 16.09.2025

-       Teichkläranlage Mönkhagen Anpassung Handlungsempfehlung zur Erweiterung, Erläuterungsbericht und Handlungsempfehlung vom 25.04.2025

 

Stellungahmen des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (Landesplanungsbehörde und Referat Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht), des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein(Untere Forstbehörde), des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (Immissionsschutz) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (Obere Denkmalschutzbehörde), des Kreises Stormarn, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Autobahn GmbH des Bundes, des Gewässerpflegeverbandes Heilsau mit Aussagen zu:

-       Wohnbaulicher Entwicklungsrahmen

-       eigenständiger Umweltbericht für die Flächennutzungsplanänderung

-       Ergänzung Artenschutz und Biotopschutz, Knickerhalt

-       Ausgleichserfordernis für Biotopschädigung „Stillgewässer“

-       Sukzessionserfordernis

-       keine Inanspruchnahme von Waldflächen

-       Eingrünung des Baugebietes, begrünte Hausgärten, Heckenanpflanzungen, Gartengestaltung

-       Gründach- und/oder Solardachpflicht

-       Grundstücksausnutzung, Größe der Grundflächenzahl

-       Umgang mit dem Schmutzwasser und dem Oberflächen-/Niederschlagswasser (Auslastung Teichkläranlage und Lage der Einleitstelle)

-       Schallemissionen des Standortübungsplatzes „Wüstenei“, der Bundesautobahn A 20 der Freiwilligen Feuerwehr Mönkhagen, des Gemeinschaftshause Mönkhagen sowie des Bolzplatzes und deren Auswirkungen

-       Lichtemissionen

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen werden ebenfalls im Internet veröffentlicht.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:

-       Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

-       Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de

-       Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht die Möglichkeit, diese schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorzubringen.

-       Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 4A unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 4A nicht von Bedeutung ist.

-       Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB:

Der Entwurf und die Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag           von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich

Dienstag               von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                       von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter folgender Internetseite eingestellt:

https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“.

Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Geltungsbereich BPLan Nr. 4a Mönkhagen
Geltungsbereich BPLan Nr. 4a Mönkhagen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld, den 29.05.2026                              Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor

Randspalte

Seite zurück Nach oben