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05.08.2026

Veröffentlichung im Internet des Entwurfs der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 (Achterste Hoff) der Gemeinde Badendorf nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Badendorf in der Sitzung am 24.03.2026gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Badendorf (Achterste Hoff) für das Gebiet südlich Dorfstraße 49, westlich Mitteltor 6b und 6c sowie nördlich Achterste Hoff 17 und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist

vom 14.08.2026 bis einschließlich 14.09.2026

im Internet veröffentlicht und können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummer 1 bis 4 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:

-          Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

-          Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per Email an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de

-          Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg besteht die Möglichkeit, diese schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorzubringen.

-          Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 7 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 7 nicht von Bedeutung ist.

-          Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zahlungsmöglichkeiten gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB:

 

Der Entwurf und die Begründung liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23818 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag                 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich            

Dienstag                                 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                             von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr            

öffentlich aus.     

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet unter folgender Internetadresse eingestellt: https://www.amt-nordstormarn.de/Bürgerservice/Bauen-in-Nordstormarn/ in der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung ab 2024“

Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.

Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

Geltungsbereich 1. Änderung und Ergänzung BPlan Nr. 7 Gem. Badendorf
Geltungsbereich 1. Änderung und Ergänzung BPlan Nr. 7 Gem. Badendorf


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Reinfeld, den 20.07.2026                                          Amt Nordstormarn – Der Amtsdirektor

 

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