lnteressenbekundungsverfahren für die Übernahme der Trägerschaft einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Hamberge
Die Gemeinde Hamberge liegt im Kreis Stormarn / Schleswig-Holstein und in direkter Nachbarschaft zur Hansestadt Lübeck.
Sie besteht mit ihren 1.862 Einwohner/innen per 31.12.2023 aus den Gemeinden Hamberge und Hansfelde.
Die Gemeinde Hamberge beabsichtigt, die Trägerschaft für den Betrieb einer achtgruppigen Kindertageseinrichtung in der Gemeinde selbst, ab dem 01.08.2025 an einen freien Träger neu zu vergeben.
Interessierte Träger werden gebeten, Ihr Interesse an der Trägerschaft und dem Betrieb dieser Kindertageseinrichtung zu bekunden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und sich aus dem bekundeten Interesse und dessen Entgegennahme keine Verpflichtungen für die Gemeinde Hamberge ergeben.
1.) Art, Umfang und Ort der Leistung
Erbringung von Leistungen im Rahmen des Artikel 1 des ab dem 01.01.2025 geltenden Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) zur Erfüllung des Auftrages nach § 2 KiTaG als Träger der Einrichtung gemäß § 12 KiTaG.
In der Kindertageseinrichtung „Regenbogen" werden entsprechend der Aufnahme in den Bedarfsplan des örtlichen Trägers der Jugendhilfe, dem Kreis Stormarn, zurzeit 120 Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren in
3 Krippengruppen mit jeweils 10 Betreuungsplätzen
4 Elementargruppen dreimal 20 Betreuungsplätzen und
einmal mit 15 Betreuungsplätzen
und einer altersgemischten Gruppe mit 15 Betreuungsplätzen
betreut. Diese vorhandene Gruppenstruktur soll aktuell übernommen werden.
Die Öffnungs- und Betreuungszeiten sind bedarfsorientiert geregelt. Bei 6 Gruppen ist die Betreuungszeit von 7.30 bis 15.00 Uhr, bei einer Gruppe von 7.30 bis 15.30 Uhr und bei der verbleibenden Gruppe von 7.00 bis 15.00 Uhr aktuell festgelegt. Randzeiten und Spätdienst sind derzeit auf Grund des fehlenden Bedarfes nicht eingerichtet.
Die Kindertageseinrichtung selbst befindet sich auf einem eigenständigen Grundstück mit einem großen Außenbereich. Das ursprüngliche Bestandsgebäude wurde im Jahre 2018/2019 durch einen Anbau erweitert. Im letzten Jahr wurden zwei Kindergruppenbäder erneuert. Da die Gemeinde Harnberge Eigentümerin des Grundstückes und des Gebäudes ist, gibt es keinen Sanierungs- bzw. Investitionsstau. Das Grundstück befindet sich fußläufig zur Feuerwehr und der Grundschule und liegt zentral in der Gemeinde Hamberge in der Schulstraße 11.
Kinder, die aus der Standortgemeinde und dem OT Ratzbek der Gemeinde Wesenberg stammen, werden vorrangig aufgenommen. Zwischen der Standortgemeinde Hamberge und Gemeinde Wesenberg besteht eine Belegrechtevereinbarung.
Die Übernahme der Trägerschaft des bestehenden Betriebes soll zum 01.08.2025 erfolgen.
2.) Merkmale des zukünftigen Trägers
Es wird erwartet, dass der potentielle Träger mit seinem fachlichen Wissen einen möglichst reibungslosen Betriebsübergang ermöglicht.
Der Träger besitzt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Nachweise über Erfahrungen und Kompetenzen im Betrieb von Kindertageseinrichtungen sind bei einem der Standortgemeinde unbekannten Träger vorzulegen.
Die Betriebsführung erfolgt auf der Grundlage des KiTaG in Verbindung mit dem vorzulegenden pädagogischen Konzept.
Des Weiteren wird erwartet, dass der potentielle Träger sich - nach Aufforderung - dem Auswahlgremium kostenlos vorstellt. Die lnteressenbekundungsgespräche werden am Donnerstag, den 06. März 2025, im Seminarraum der Schulsporthalle in Hamberge stattfinden.
Es ist ein Finanzierungskonzept für den Betrieb der Kindertageseinrichtung mit Aussagen zu dem Umfang einer möglichen Kostenbeteiligung der Gemeinden Hamberge und Wesenberg an den laufenden Betriebskosten incl. Abschreibungen und Verzinsungen vorzulegen.
Der Träger beschäftigt das bestehende Personal (pädagogischen und nicht pädagogisches Personal) im Rahmen des Betriebsüberganges über den 31.07.2025 hinaus und erkennt die bis dahin erworbene Entwicklungsstufen an bzw. erkennt die aktuell bestehenden Konditionen an.
Es ist ein Personalkonzept vorzulegen.
Der Träger stellt die Öffnungszeiten von 7.00 bis 15.30 Uhr sicher.
Der Träger stellt ein Vertretungspool zur Verfügung.
Die für das Jahr 2025 bereits festgelegten Schließtage/-zeiten sind zu übernehmen.
Der Träger beteiligt die Gemeinden an relevanten Entscheidungen und stellt dar, wie er sich die Kooperation mit den Gemeinden und den in den Nachbargemeinden befindlichen sonstigen Bildungsinstitutionen vorstellt.
3.) Vertragsgestaltung / Finanzierung des Betriebes
Der freie Träger trägt unmittelbar alle Betriebs- und Personalkosten, die für die Unterhaltung und den Betrieb des Gebäudes sowie für die Betreuung der Kinder erforderlich sind.
Die Erhebung und Abrechnung der Gebühren/Entgelte/Beiträge sowie die Beschaffung und Abrechnung der Mittagsmahlzeiten obliegen dem Träger. Der Höchstsatz der gesetzlichen Elternbeiträge ist einzuziehen.
Zur Sicherung der Erfüllung der vorgenannten Leistungen und zur Finanzierung des Betriebes der Kindertageseinrichtung ist eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hamberge als Standortgemeinde und dem Träger der Kindertageseinrichtung zu schließen.
Diese Vereinbarung wird mit dem zukünftigen Träger verhandelt. Grundlage wird ein durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe allgemeine erstellter Entwurf sein.
Die Kindertageseinrichtung ist voll ausgestattet. Das Außengelände mit den Spielgeräten, Gartenhäuschen usw. ist im vollen Umfang hergestellt. Es wird vereinbart, dass bei einer Kündigung bzw. Ende der Trägerschaft das Inventar, die Spielgeräte sowie die Ersatzbeschaffungen usw. in das Eigentum der Gemeinde Harnberge übergehen.
Der Träger hat wirtschaftlich mit den ihm zur Verfügung gestellten Mitteln und pfleglich mit dem Gebäude und dem Inventar umzugehen.
Der Träger hat zum Nachweis des Inventars ein aktuelles lnventarverzeichnis incl. der Zu und Abgänge zu führen.
Da die Gemeinde Hamberge Eigentümerin der Liegenschaft ist, ,ist ein Mietvertrag zwischen dem neuen Träger und der Gemeinde zu schließen.
Die Gemeinden Hamberge und Wesenberg oder von ihnen Beauftragter Dritte haben das umfassende und uneingeschränkte Prüfungsrecht zu sämtlichen Erträgen und Aufwendungen des Betriebes.
4.) Inhalt der Interessenbekundung
Eine vollständige Interessenbekundung enthält gemäß der Ziffern 1 bis 3 folgende Unterlagen:
- Nachweis gemäß § 75 SGB VIII
- Nachweis über Erfahrungen mit dem Betrieb einer Kindertageseinrichtung (gilt nur für einem der Standortgemeinde unbekannten Träger)
- Vorlage eines Finanzierungskonzeptes
- Vorlage eines pädagogischen Konzeptes
- Vorlage Personalplanung (einschl. Verfügungszeiten gemäß gesetzlicher Vorgabe; Erzieher/in oder Fachwirt/in Erziehungswesen als Leitung)
- Vorlage eines Konzeptes für die Vertretungsregelung
- ggf. Vorlage eines Kinderschutzkonzeptes
Um einen Vergleich anstellen und die Auswahlentscheidung differenziert treffen zu können, sollen in der Interessenbekundung detaillierte und aufschlussreiche Aussagen bzw. Stellungnahmen zu den folgenden Merkmalen (gesamt max. 140 Punkte) getroffen werden:
1. Finanzierung, Wirtschaftlichkeit, u.a. Personaleinsatzplanung, Höhe der Verwaltungskosten, Höhe des Zuschusses zu den Betriebskosten durch die Gemeinde (max. 50 Punkte)
2. Vertretungskonzept - Vertretungspool (max. 30 Punkte)
3. Freies offenes Konzept mit festen Gruppenstrukturen (max. 20 Punkte)
4. Erfahrungen als Einrichtungsträger Krippe und Elementar; Benennung Anzahl der Einrichtungen, Gruppenzusammensetzungen Standorte usw. (max. 15 Punkte)
5. Sprachförderung, Bildungsförderung, interkulturelle Erziehung, Fachberatung, QM- Verfahren (max. 10 Punkte)
6. Darstellung Verfahren zur Integration und Inklusion von behinderten Kindern (max. 10 Punkte)
7. Verpflegungskonzept (max. 5 Punkte)
5. Abgabefrist/Auswahlverfahren
Das lnteressenbekundungsverfahren wird von der Standortgemeinde Hamberge durchgeführt.
Die Gemeinde Hamberge ist eine von zwölf amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Nordstormarn.
Die Gemeinde Hamberge veröffentlicht diese Informationsunterlagen auf der Internetseite des Amtes Nordstormarn unter www.amt-nordstormarn.de.
Die Interessenbekundung ist schriftlich bis zum 26.Februar 2025 in einem verschlossenen Umschlag beim
Amt Nordstormarn
- Der Amtsdirektor -
Stichwort: ,,IBV KiTa Hamberge " Am Schiefen Kamp 10
23858 Reinfeld einzureichen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Abteilungsleiterin des Hauptamtes, Frau Bentin, unter der Rufnummer 04533/2009-234, oder die Sachbearbeiterin, Frau Krüger, unter der Rufnummer 04533/2009-220, oder per Mail an kita@amt-nordstormarn.de gern zur Verfügung.
Reinfeld, den 23.01.2025
gez A. lken
Bürgermeister der Gemeinde Hamberge