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Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Westerau, Kreis Stormarn

Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl. –H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Westerau vom 06.10.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn vom 18.10,2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Westerau erlassen:

§ 1

§ 7 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

§ 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach    § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.

§ 2 Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Westerau tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 18.10.2021 erteilt.

Westerau, den 21.10.2021
Bürgermeisterin

Vorstehende 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Westerau wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Westerau kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Reinfeld (Holstein), den 22.10.2021
Stefan Wulf                                                    
Amtsdirektor

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