Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 77 ff. der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.12.2021 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und |
von bisher 0 EUR |
auf 0 EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von bisher 0 EUR |
auf 0 EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite |
von bisher 0 EUR |
auf 0 EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen |
von bisher 0 |
auf 0 |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
Steuerart |
gegenüber bisher |
auf nunmehr |
Grundsteuer |
||
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
339,00 % |
339 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
363,00 % |
363 % |
Gewerbesteuer |
320,00 % |
320 % |
§ 4
Die Teilpläne sind entsprechend §20 Absatz 1 sowie 2 GemHVO-Doppik jeweils zu einem Budget verbunden. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 3 und 4 GemHVO-Doppik.
23619 Hamberge, 02.12.2021
Gemeinde Hamberge
Der Bürgermeister
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Jahr 2021 wird hiermit bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 02.12.2021
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor
Bereitgestellt im Internet am 01.04.2022
Hinweis veröffentlicht in den Lübecker Nachrichten am 02.04.2022