Sprungziele
Inhalt
01.04.2022

Bekanntmachung 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 77 ff. der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.12.2021 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§1 1. Nachtragshaushalt 2021 Hamberge Bekanntmachung
§1 1. Nachtragshaushalt 2021 Hamberge Bekanntmachung

§ 2

Es werden neu festgesetzt:


1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher 0

auf 0


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:


Steuerart

gegenüber bisher

auf nunmehr

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

339,00  %

339 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

363,00  %

363 %

Gewerbesteuer

320,00  %

320 %


§ 4

Die Teilpläne sind entsprechend §20 Absatz 1 sowie 2 GemHVO-Doppik jeweils zu einem Budget verbunden. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 3 und 4 GemHVO-Doppik.

23619 Hamberge, 02.12.2021                                                                                   

Gemeinde Hamberge
Der Bürgermeister

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Jahr 2021 wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 02.12.2021                                                                                      
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor


Bereitgestellt im Internet am 01.04.2022
Hinweis veröffentlicht in den Lübecker Nachrichten am 02.04.2022

Randspalte

Seite zurück Nach oben