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31.12.2022

Gültigkeit Zeitkarten Anrufsammeltaxi

Mit dem Fahrplanwechsel am 11.12.2022 gilt für alle Anrufsammeltaxi (AST)-Verkehre die Regelung, dass hvv-Zeitkarten (auch die Schülerzeitkarten) mit einer Gültigkeit in dem entsprechenden Bedienungsgebiet zur Nutzung des AST ohne Zuzahlung berechtigen (sogenannte Zeitkartenanerkennung).

Es werden lediglich bei der Buchung von AST-Verkehren Fahrten von und zu den Schulen zu Unterrichtszeiten von dieser Anerkennung ausgeschlossen.

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