Gültigkeit Zeitkarten Anrufsammeltaxi
Mit dem Fahrplanwechsel am 11.12.2022 gilt für alle Anrufsammeltaxi (AST)-Verkehre die Regelung, dass hvv-Zeitkarten (auch die Schülerzeitkarten) mit einer Gültigkeit in dem entsprechenden Bedienungsgebiet zur Nutzung des AST ohne Zuzahlung berechtigen (sogenannte Zeitkartenanerkennung).
Es werden lediglich bei der Buchung von AST-Verkehren Fahrten von und zu den Schulen zu Unterrichtszeiten von dieser Anerkennung ausgeschlossen.