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Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge sowie
Öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hamberge hat in ihrer Sitzung am 25.01.2017 beschlossen, für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 aufzustellen. Planungsziel ist die Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 6 an die detaillierten Schutzanforderungen um Bereich der vorhandenen 110 kV-Freileitungen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 08.11.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) und die Begründung liegen

vom 06.06.2019 bis einschließlich 05.07.2019

in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Bauamtes, während folgender Zeiten

Montag bis Freitag    von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag                     von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag                 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter www.amt-nordstormarn.de in der Rubrik Öffentliche Bekanntmachung eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge wird im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Reinfeld, den 27.05.2019                       Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor

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