Amtliche Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn
Wiederholung der Bekanntmachung der Erneuten Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Westerau nach § 4a Abs. 3 BauGB
- In den Lübecker Nachrichten – Stormarner Ausgabe vom 18.06.2019 ist die Bekanntmachung der Erneuten Öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Westerau veröffentlicht worden. Die auszulegenden Planunterlagen wurden jedoch nicht ordnungsgemäß auf der Internetseite des Amtes Nordstormarn veröffentlicht. Die Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung müssen daher wiederholt werden.
- Die Bekanntmachung lautet nunmehr:
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.05.2019 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Westerau für das Gebiet Ortsteil Trenthorst, südlich der Gemeindestraße Trenthorst zwischen Hausnummern 26 und 32 und die Begründung liegen
vom 11.07.2019 bis einschließlich 24.07.2019
in der Amtsverwaltung Nordstormarn im Flur des Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Bauamtes, während folgender Zeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ in der Rubrik „Mitteilungen & Bekanntmachungen“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB der Innenentwicklung dient.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Reinfeld, den 28.06.2019 Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor