Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 12 (Solarpark Ratzbek) der Gemeinde Wesenberg
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg hat in ihrer Sitzung am 10.10.2023 die Vorentwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Ratzbek-Fliegenfelde, östlich der Dorfstraße (Kreisstraße 111), westlich der Gemeindegrenze zu Badendorf, nördlich der Ratzbek und der Gemeindegrenze zu Hamberge, südlich der Straße Langenjahren einschließlich der Begründungen und der Potentialanalyse gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Informationsveranstaltung sowie einer Veröffentlichung inklusive öffentlicher Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
Die öffentliche Informationsveranstaltung findet am
07.02.2024 um 19:00 Uhr
im Gemeinschaftshaus Ratzbek, Dorfstraße 46, 23858 Wesenberg statt.
Hierzu sind alle Interessierten eingeladen.
Die erarbeiteten Planunterlagen sind zur allgemeinen Einsichtnahme in der Zeit
vom 31.01.2024 bis einschließlich 04.03.2024
im Internet unter der Adressewww.amt-nordstormarn.de in der Rubrik Bürgerservice/Bauen-in-Stormarn: Aktuelle Bauleitplanung ab 2024 veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen während dieses Zeitraumes in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Amtsgebäudes, während folgender Zeiten
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen hierzu schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@amt-nordstormarn.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Die Geltungsbereiche sind im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.
Reinfeld, den 19.01.2024 Amt Nordstormarn, Der Amtsdirektor