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Amtliche Bekanntmachung des Amtes Nordstormarn

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp nach § 3 Abs. 2 BauGB 

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 25.06.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel und die Begründung liegen

 vom 22.07.2019 bis einschließlich 21.08.2019

in der Amtsverwaltung Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10 in 23858 Reinfeld im Flur des Bauamtes während folgender Zeiten

Montag bis Freitag    von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und zusätzlich

Dienstag                        von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag                   von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

öffentlich aus.

 

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ in der Rubrik „Mitteilungen & Bekanntmachungen“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen, da der Bebauungsplan nach § 13b BauGB Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen begründet.

 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan/über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

2019-07-10_Heidekamp_B-Plan 2_Auslegung Entwurf 1. Änderung_Bild
2019-07-10_Heidekamp_B-Plan 2_Auslegung Entwurf 1. Änderung_Bild

Reinfeld, den 10.07.2019                              Amt Nordstormarn - Der Amtsdirektor

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