Öffentliche Ausschreibung
Nr. 99120001000000Aktuelle Ausschreibungen
Information über erteilte Aufträge!
Information über erteilte Aufträge!
Information über erteilte Aufträge im Rahmen von Ausschreibungen von (Bau-) Leistungen
Bei Auftragsvergaben nach der VOB/A ist bei beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert ab 150.000 € und freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000 € nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer Internetplattform zu informieren. Bei Vergaben nach der VOL/A gilt die Informationspflicht ab 25.000 € Auftragswert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Öffentliche Ausschreibungen müssen veröffentlicht werden. Die meisten öffentlichen Auftraggeber verwenden dazu eine eigene Internetseite. Aktuelle Ausschreibungen sind auch auf service.bund.de zu finden.
Ausschreibungen oberhalb bestimmter Schwellenwerte müssen im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union (SIMAP) veröffentlicht werden.
Aus den Veröffentlichungen geht hervor, welche Antragsunterlagen erforderlich sind, wo und wie diese abgefordert werden können und welche Kosten gegebenenfalls anfallen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die erforderlichen Formulare sind in den Vergabeunterlagen zu der jeweiligen Ausschreibung zu finden. Einige öffentliche Auftraggeber haben zusätzlich entsprechende Formulare auf ihren Internetseiten zum Herunterladen eingestellt.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Aktuelle Ausschreibungen und Bekanntmachungen zu vergebenen Aufträgen finden Sie auf der Service-Plattform des Bundes.