Bekanntmachung der Haushaltssatzung Der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.03.2023 - die folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
2.323.900 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
2.321.500 EUR |
einem Jahresüberschuss von |
2.400 EUR |
2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
2.150.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
2.167.800 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
21.500 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
405.900 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
0 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
330 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
330 % |
2. Gewerbesteuer |
330 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung
nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,- EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen
oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die
Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR beträgt.
§ 6
Die Budgets entsprechen GemHVO-Doppik §20 werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt.
Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2
zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.
23619 Badendorf, 31.03.2023 Gemeinde Badendorf
Der Bürgermeister
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858
Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 31.03.2023 Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor