1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Hamberge
Aufgrund des § 77 ff. der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.12.2021 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und |
von bisher 0 EUR |
auf 0 EUR |
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von bisher 0 EUR |
auf 0 EUR |
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite |
von bisher 0 EUR |
auf 0 EUR |
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen |
von bisher 0 |
auf 0 |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:
Steuerart |
gegenüber bisher |
auf nunmehr |
Grundsteuer |
||
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
339,00 % |
339 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
363,00 % |
363 % |
Gewerbesteuer |
320,00 % |
320 % |
§ 4
Die Teilpläne sind entsprechend §20 Absatz 1 sowie 2 GemHVO-Doppik jeweils zu einem Budget verbunden. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 3 und 4 GemHVO-Doppik.
23619 Hamberge, 02.12.2021
Gemeinde Hamberge
Der Bürgermeister