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1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Hamberge

Aufgrund des § 77 ff. der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.12.2021 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§1 1. Nachtragshaushalt 2021 Hamberge Bekanntmachung
§1 1. Nachtragshaushalt 2021 Hamberge Bekanntmachung

§ 2

Es werden neu festgesetzt:


1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher 0

auf 0


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:


Steuerart

gegenüber bisher

auf nunmehr

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

339,00  %

339 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

363,00  %

363 %

Gewerbesteuer

320,00  %

320 %


§ 4

Die Teilpläne sind entsprechend §20 Absatz 1 sowie 2 GemHVO-Doppik jeweils zu einem Budget verbunden. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 3 und 4 GemHVO-Doppik.

23619 Hamberge, 02.12.2021                                                                                   

Gemeinde Hamberge
Der Bürgermeister

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