Bekanntmachung 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heidekamp
Aufgrund des § 4 Abs.1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl. –H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2021 (GVOBl. Schl. –H. S. 566) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Heidekamp vom 07.09.2021 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Stormarn vom 01.10.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Gemeinde Heidekamp erlassen:
§ 1
§ 7 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
§ 7 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) In einer Sitzung nach Absatz 1 und 2 findet eine Wahl im Falle eines Widerspruchs nach § 40 Abs. 2 GO durch geheime briefliche Abstimmung statt. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
§ 2 Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heidekamp tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 01.10.2021 erteilt.
Heidekamp, den 12.10.2021
Dr. Horst Mosler
Bürgermeister
Vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heidekamp wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Heidekamp kann im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 1, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Reinfeld (Holstein), den 13.10.2021
Stefan Wulf
Amtsdirektor