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1. Nachtragshaushaltssatzung der Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 95 f der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.07.2023 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht
um

vermindert
um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber
bisher

nunmehr
festgesetzt auf

1.

im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge

27.900  EUR

1.900  EUR

2.229.300  EUR

2.255.300  EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen

153.300  EUR

1.500  EUR

2.215.000  EUR

2.366.800  EUR

Jahresüberschuss

0  EUR

400  EUR

14.300  EUR

0  EUR

Jahresfehlbetrag

125.400  EUR

0  EUR

0  EUR

111.500  EUR

2.

im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit:

27.900  EUR

1.900  EUR

2.001.900  EUR

2.027.900  EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

152.900  EUR

1.500  EUR

2.069.000  EUR

2.220.400  EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

1.810.000  EUR

0  EUR

0  EUR

1.810.000  EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

1.868.700  EUR

192.000  EUR

378.300  EUR

2.055.000  EUR

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher 0  EUR

auf 1.810.000  EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 250.000  EUR

auf 2.020.000  EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher 0  EUR

auf 0  EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher 0

auf 0

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

Steuerart

gegenüber bisher

auf nunmehr

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

310,00  %

310 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

310,00  %

310 %

2.

Gewerbesteuer

310,00  %

310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann,
beträgt 1.000,- EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR
beträgt.

§ 6

Die entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu einem Budget verbundenen Teilpläne werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt. Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechend GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2 zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.

§ 7

Die Kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.08.2023 erteilt.

23860 Klein Wesenberg, 24.08.2023                                                                               

Gemeinde Klein Wesenberg

1. Stellvertretender Bürgermeister

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858

Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 24.08.2023                                                                                             

Amt Nordstormarn

 

 

                                                                                                                                           Der Amtsdirektor

25.08.2023 

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