1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie §25 Grundsteuergesetz und §16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.03.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag |
|||
|
|
|
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf | ||
| 1. | Im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge |
0 Eur |
0 Eur |
1.527.200 Eur |
1.527.200 Eur |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen |
33.200 Eur |
0 Eur |
1.480.500 Eur |
1.513.700 Eur |
|
| Jahresüberschuss | 0 Eur | 33.200 Eur | 46.700 Eur | 13.500 Eur | |
| Jahresfehlbetrag | 0 Eur | 0 Eur | 0 Eur | 0 Eur | |
| 2. |
im Finanzplan der |
0 Eur |
0 Eur |
1.516.200 Eur |
1.516.200 Eur |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
33.200 Eur |
0 Eur |
1.387.000 Eur |
1.420.200 Eur |
|
| Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätkiet und der Finanzierungs- tätigkeit |
11.800 Eur | 0 Eur | 10.000 Eur | 21.800 Eur | |
| Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätkiet und der Finanzierungs- tätigkeit |
15.000 Eur | 0 Eur | 290.200 Eur | 305.200 Eur |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
| 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
von bisher 0 Eur |
auf 0 Eur |
| 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | von bisher 0 Eur | auf 0 Eur |
| 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite | von bisher 0 Eur | auf 0 Eur |
| 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen | von bisher 0 | auf 0,05 |
3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt geändert:
| Steuerart | gegenüber bisher | auf nunmehr | |
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
409 % |
409 % |
|
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 326 % | 326 % | |
| 2. | Gewerbesteuer | 316 % | 316 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,- EUR.
§ 5
(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu einem Budget verbunden.
(2) Abweichend von Absatz 1 werden die Erträge und Aufwendungen der nachstehend aufgeführten Teilpläne (= Produkte) jeweils zu einem Budget verbunden:
a) Gemeindeorgane (111010) und Allgemeine Verwaltung (111020).
b) Grundschulen (211010), Gymnasien, Kollegs (217010), Gemeinschaftsschulen (2182100), Förderschulen (221010) und Schülerbeförderung (241010).
c) sonstige Heimat- und Kulturpflege (281010) und Dorffest, Kindervogelschießen u.ä. (281020)
d) Gemeindestraßen und- Wege (541010) und Straßenbeleuchtung (541020)
(3) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 der GemHVO zu einem Budget verbunden.
(4) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
(5) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eines Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
(6) Gewerbesteuermehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen (§ 21 Abs. 2 GemHVO).
(7) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO übertragen werden.
(8) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22 Absatz 2 GemHVO ist zu beachten
23619 Rehhorst, 25.03.2025
Gemeinde Rehhorst
Die Bürgermeisterin
Vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Jahr 2025wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer 17, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 25.03.2025
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor