Ortsrecht
Hauptsatzung
Bekanntmachungssatzung
Entschädigungssatzung
Geschäftsordnung
Straßenreinigungssatzung
Satzung über das Anbringen von Straßennamen- und Hausnummerschildern
Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen
Hundesteuersatzung
Haushaltssatzungen
- Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021
- Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023
- Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2024
- Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2024
- 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2025
- Nachtragshaushaltssatzung der Wesenberg für das Haushaltsjahr 2026
Abwasserbeseitigungssatzung
Abwasserbeitragssatzung für den Ortsteil Groß Wesenberg
Abwasserbeitragssatzung für den Ortsteil Stubbendorf
Abwasserbeitragssatzung für den Ortsteil Ratzbek
Abwassergebührensatzung für die Ortsteile Ratzbek, Fliegenfelde und Groß Wesenberg
Abwassergebührensatzung für den Ortsteil Stubbendorf
Abwasserbeitrags- und gebührensatzung der Stadt Reinfeld für das Gewerbegebiet Stubbendorf
Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehren
Nachtragshaushaltssatzung der Wesenberg für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.06.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
|
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplanes einschl. |
|||
| gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
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| 1. |
im Ergebnisplan der |
||||
|
Gesamtbetrag der Erträge |
104.000 EUR | 0 EUR | 4.309.600 EUR |
4.413.600 EUR |
|
|
Gesamtbetrag der Aufwendungen |
101.000 EUR | 102.200 EUR | 5.288.800 EUR | 5.287.600 EUR | |
|
Einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss (+)/ |
|
||||
|
Jahresfehlbetrag (-)) |
3.000 EUR |
102.200 EUR |
979.200 EUR | 874.000 EUR | |
| 2. | im Finanzplan der | ||||
|
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender |
104.000 EUR |
0 EUR |
4.182.200 EUR |
4.286.200 EUR |
|
|
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender |
70.500 EUR |
71.700 EUR |
4.916.400 EUR |
4.915.200 EUR |
|
|
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
455.800 EUR |
0 EUR |
2.500 EUR |
458.300 EUR |
|
|
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
546.600 EUR |
170.000 EUR |
1.033.800 EUR |
1.425.400 EUR |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
|
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und |
von bisher 0 EUR |
auf 0 EUR |
|
2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen |
von bisher 2.232.700 EUR |
auf 1.567.700 EUR |
|
3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite |
von bisher 0 EUR |
auf 0 EUR |
|
4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen |
von bisher 0,37 |
auf 0,37 |
§ 3
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000,- EUR.
§ 4
(1) Im Ergebnisplan werden die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes oder mehrerer Teilpläne (= Produkt) nach § 20 Absatz 1 GemHVO entsprechend der Übersicht über die gebildeten Budgets zu einem Budget verbunden.
(2) Im Finanzplan werden die Einzahlungen und Auszahlungen eines Teilplanes oder mehrerer Teilpläne (= Produkt) nach § 20 Absatz 2 GemHVO entsprechend der Übersicht über die gebildeten Budgets zu einem Budget verbunden.
(3) Die Aufwendungen eines Budgets und die dazugehörigen Auszahlungen mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen sowie der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen sind gemäß § 22 Absatz 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
(4) Die Personalaufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen werden aus den einzelnen Budgets herausgenommen und gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
(5) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kontenart 78 eines Budgets sind gemäß § 22 Absatz 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Darüber hinaus werden Auszahlungen einer investiven Maßnahme innerhalb eines Budgets, die sich über mehrere Konten verteilen, für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
(6) Alle Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets können für Mehraufwendungen und die dazugehörigen Mehrauszahlungen innerhalb des Budgets verwendet werden, sofern sie nicht zweckgebunden sind.
(7) Zweckgebundene Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen dürfen gem. § 21 GemHVO nur für entsprechende Mehraufwendungen und die dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden. Die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gelten nicht als über- / außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen.
(8) Gewerbesteuermehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die Ansätze für die Gewerbesteuerumlage mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen (§ 21 Absatz 2 GemHVO).
(9) Mehrerträge aus den SQKM-Mittel und die dazugehörigen Mehreinzahlungen erhöhen die Ansätze für die Aufwendungen aus der Weiterleitung der SQKM-Mittel an die Träger der Kindertagesstätten mit den dazugehörigen Mehrauszahlungen (§ 21 Absatz 2 GemHVO). (10) Im Ergebnisplan können Aufwendungen mit den dazugehörigen Auszahlungen nur unter den Einschränkungen des § 23 Absatz 1 GemHVO übertragen werden.
(11) Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Die Einschränkung des § 22 Absatz 2 GemHVO ist zu beachten.
23858 Wesenberg, 18.06.2026
gez. Oldenburg
Gemeinde Wesenberg
Der Bürgermeister
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Jahr 2026 wird hiermit bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer 17 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, 18.06.2026
gez. Tietgen
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor