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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 77 ff. der Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.12.2021 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§1 Nachtragshaushalt Wesenberg 2021
§1 Nachtragshaushalt Wesenberg 2021

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

§2 1. Nachtragshaushalt Wesenberg 2021
§2 1. Nachtragshaushalt Wesenberg 2021

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert:

§3 1. Nachtragshaushalt Wesenberg 2021
§3 1. Nachtragshaushalt Wesenberg 2021

§ 4

Die Produkte entsprechen einem Budget. Es gilt die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 22 Absätze 1, 2 und 5 GemHVO-Doppik.

23858 Wesenberg, 02.12.2021                                                                                 
Gemeinde Wesenberg 
Die Bürgermeisterin

Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Jahr 2021 wird hiermit bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

23858 Reinfeld, 02.12.2021                                                                                      
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor


Bereitgestellt im Internet am 15.03.2022
Bekanntmachung in den Lübecker Nachrichten am 17.03.2022



17.03.2022 

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