Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023
Haushaltssatzung
Der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.02.2023 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde1 - die folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
1.241.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
1.592.900 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von |
351.300 EUR |
2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.062.600 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.489.700 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
721.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
840.800 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
720.000 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
3.971.000 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
0 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
310 % |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
368 % |
2. Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung
nach § 82 (1) Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,- EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen
oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die
Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000,- EUR beträgt.
§ 6
Die Budgets entsprechen GemHVO-Doppik §20 werden in der Anlage Übersicht Budgets dargestellt.
Alle nicht in dieser Anlage aufgeführten Teilpläne werden entsprechen GemHVO-Doppik §20 Absätze 1 und 2
zu jeweils einem Budget verbunden. Es gilt die Deckungsfähigkeit gemäß GemHVO-Doppik § 22.
§ 7
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.05.2023 erteilt1.
.
23847 Westerau, d. 26.05.2023
Gemeinde Westerau
Die Bürgermeisterin
Vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Jahr 2023wird hiermit bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen im Amt Nordstormarn, Am Schiefen Kamp 10, 23858
Reinfeld, Zimmer A 4, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
23858 Reinfeld, d. 26.05.2023
Amt Nordstormarn
Der Amtsdirektor
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1 Nur bei Genehmigung