Haushaltssatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld- Land für das Jahr 2022
Aufgrund des § 65 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12. Februar 1991 (BGBl. I., S. 405) in Verbindung mit § 9 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände vom 11.02.2008 (GVOBl. Schl.-H., S. 86) wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 01.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird:
a) im Erfolgsplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge | auf | 815.000,00 € |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen | auf | 743.550,00 € |
einem Jahresergebnis | von | 71.450,00 € |
b) im Vermögensplan
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen | auf | 815.000,00 € |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen | auf | 814.450,00 € |
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf: | - € |
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | - € |
§3
Die zu erhebenden Geldbeiträge gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 4 LWVG werden gemäß § 23 Absatz 5 Verbandssatzung in besonderen Satzungen als Anschlussbeiträge und Benutzungsgebühren festgesetzt.
§4
Die Haushaltssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Reinfeld, 01.12.2021
gez. Hans-Heinrich Rahn-Marx
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land
Der Verbandsvorsteher
Vorstehende Haushaltssatzung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld- Land für das Jahr 2021 wird hiermit bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan liegen im Amt Nordstormarn Am Schiefen Kamp10 in 23858 Reinfeld im Zimmer A2 während der Dienststunden für jedes Verbandsmitglied zur Einsichtnahme aus.
Reinfeld, 01.12.2021
gez. Hans-Heinrich Rahn-Marx
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land
Der Verbandsvorsteher