Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Bezeichnung: |
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst |
Gremium: |
Gemeindevertretung Feldhorst |
Datum: |
Di, 20.02.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
20:00 - 21:20 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld |
Ort: |
Steinfeld 71, 23858 Feldhorst |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2017 |
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SI/2017/13-003 |
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Ö 4 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Verleihung der Ehrenbezeichnung Ehrenortswehrführer an den scheidenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst |
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2018/13-015 |
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Ö 6 |
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Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Steinfeld |
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2018/13-020 |
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Ö 7 |
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Wegeunterhaltung Maßnahmen 2018
hier: Auftragsvergabe |
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2018/13-019 |
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Ö 8 |
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, westlich der K 2 zwischen Steinfeld 116 und 134
hier: Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse |
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2018/13-016 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße K 2, östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/13-018 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2) östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens / dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
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20.02.2018 - Gemeindevertretung Feldhorst |
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Ö 9 - (offen) |
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Beschluss: - Für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2) östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens / dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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Ö 10 |
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2) östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/13-017 |
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Ö 11 |
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Verschiedenes |
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N 12 |
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Grundstücksangelegenheiten
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