Sprungziele
Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Zarpen  

Bezeichnung: Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Zarpen
Gremium: Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Zarpen
Datum: Do, 18.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Vorbereitung des Beschlusses über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018  
2018/22-023  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.

 

Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

 

 

 

   
    18.10.2018 - Gemeindevertretung Zarpen
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.

 

Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    18.10.2018 - Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Zarpen
    Ö 1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.

 

Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

               

Seite zurück Nach oben