Tagesordnung - Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Zarpen
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Vorbereitung des Beschlusses über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 | 2018/22-023 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
|
|||||||||||||||||||||||||
18.10.2018 - Gemeindevertretung Zarpen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
|
|||||||||||||||||||||||||
18.10.2018 - Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Zarpen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
|
|||||||||||||||||||||||||