Tagesordnung - Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 | 2018/17-036 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
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26.09.2018 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
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26.09.2018 - Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||
Ö 2 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
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