Tagesordnung - Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Feldhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Vorbereitung des Beschlusses über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 | 2018/13-043 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
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27.09.2018 - Gemeindevertretung Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
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27.09.2018 - Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Prüfung der Wahlunterlagen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Wahlprüfungsausschuss hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen.
Die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 wird gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
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