Die Gemeindevertretung beschließt, die letzte Beschlussfassung zur Aufwandsentschädigung in der Weise zu ändern, dass ab 2019 für die Gemeindewehrführung und die Stellvertretung die Höchstsätze in Höhe von 1.884,00 € und 1.413,00 € jährlich gewährt werden. Bei Personen mit Doppelfunktion ist nur die Entschädigung für die Funktion mit dem höheren Zahlbetrag auszuzahlen.