Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.11.2018 | SI/2018/21-018 | |||||||||||||||
Ö 3 | Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 sowie Ermächtigung zum Vertragsabschluss sowie Ausschreibung Erdgaslieferung | 2019/21-047 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von •Alternative 1: Ökostrom •Alternative 2: Graustom festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
|
|||||||||||||||||
17.04.2019 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau | |||||||||||||||||
Ö 3 - (offen) | |||||||||||||||||
Beschluss: Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart Ökostrom festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
|
|||||||||||||||||
27.05.2019 - Gemeindevertretung Westerau | |||||||||||||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart Ökostrom festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
|
|||||||||||||||||
Ö 4 | Vereinbarung mit dem Kreis Stormarn zur Übernahme des LF 16 TS | 2019/21-048 | |||||||||||||||
Ö 5 | Abwasserbeseitigungskonzept Trenthorst | ||||||||||||||||
Ö 6 | Sanierung / Erneuerung der Kläranlage Ahrensfelde | 2019/21-053 | |||||||||||||||
Ö 7 | Spielplatz Ahrensfelde hier: Beratung über das weitere Vorgehen | ||||||||||||||||
Ö 8 | Umsetzen eines Stromkastens und Anschluss von 2 Straßenlaternen in Ahrensfelde | 2019/21-051 | |||||||||||||||
Ö 9 | Schachtregulierung in der Ortsdurchfahrt Ahrensfelde (B208) | 2019/21-050 | |||||||||||||||
Ö 10 | Verschiedenes | ||||||||||||||||
N 11 | Ortsentwicklungskonzept Beschlussfassung über die Auswahl des Planungsbüros | ||||||||||||||||