Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.06.2019 | SI/2019/16-008 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mönkhagen und Heilshoop bis zur Gemeindegrenze | 2019/16-035 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde beschließt die Sanierung des ‚Mönkhagener Redders‘ in Verbindung mit dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus FAG-Mitteln, §15, Abs.1 des Finanzausgleichsgesetzes mit einem Zuschuss über 60% der förderfähigen Kosten. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Hinrichs und Partner vom 15.10.2018 kann auch für die erneute Antragsstellung zugrunde gelegt werden.
Voraussichtliche Gesamtausgaben: 86.882,97€ (Baumaßnahme 80.000,00€ und nichtförderfähige Ingenieurkosten 6.882,97€).
Geplante Finanzierung: Beantragte Zuwendung von ca. 60%:48.000,00€ Eigenmittel von ca. 40%:32.000,00€ Nichtförderfähige Ingenieurkosten:6.882,97€
Der Betrag von 86.882,97€ wird in den Haushalt 2020 eingestellt. Bei Bewilligung der Fördermaßnahme wird die Sanierung umgesetzt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Hinrichs & Partner aus Lübeck mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung der Maßnahme zu beauftragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das aus der Ausschreibung resultierende, wirtschaftlichste Bauunternahmen mit der Ausführung zu beauftragen.
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02.09.2019 - Gemeindevertretung Heilshoop | |||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Die Gemeinde beschließt die Sanierung des ‚Mönkhagener Redders‘ in Verbindung mit dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus FAG-Mitteln, §15, Abs.1 des Finanzausgleichsgesetzes mit einem Zuschuss über 60% der förderfähigen Kosten. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Hinrichs und Partner vom 15.10.2018 kann auch für die erneute Antragsstellung zugrunde gelegt werden.
Voraussichtliche Gesamtausgaben: 86.882,97€ (Baumaßnahme 80.000,00€ und nichtförderfähige Ingenieurkosten 6.882,97€).
Geplante Finanzierung: Beantragte Zuwendung von ca. 60%:48.000,00€ Eigenmittel von ca. 40%:32.000,00€ Nichtförderfähige Ingenieurkosten:6.882,97€
Der Betrag von 86.882,97€ wird in den Haushalt 2020 eingestellt. Bei Bewilligung der Fördermaßnahme wird die Sanierung umgesetzt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Hinrichs & Partner aus Lübeck mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung der Maßnahme zu beauftragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das aus der Ausschreibung resultierende, wirtschaftlichste Bauunternahmen mit der Ausführung zu beauftragen.
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Ö 6 | Neufassung der Geschäftsordnung | 2019/16-036 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||