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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Di, 18.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:33 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.11.2019  
SI/2019/13-022  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Steinfeld  
2020/13-095  
Ö 7  
Finanzabrechnung 2018 des Kindergartens "Feldhorster Spatzen e.V."  
2019/13-092  
Ö 8  
Genehmigung des Finanzplans 2020 des Kindergartens „Feldhorster Spatzen e.V.“  
2019/13-093  
Ö 9  
Antrag der Jugendwehr Feldhorst hier: Beschaffung von Schränken  
Enthält Anlagen
2020/13-099  
Ö 10  
Kanalsanierung der Mischwasserleitung in Havighorst  
Enthält Anlagen
2020/13-097  
Ö 11  
Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Steinfeld und Poggensee  
Enthält Anlagen
2020/13-100  
Ö 12  
Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Steinfeld hier: Kenntnisnahme Kostenschätzung Architekturbüro  
Enthält Anlagen
2020/13-103  
Ö 13  
Sanierung des Parkplatz des Dörpshuses im OT Havighorst hier: Auftragserteilung für eine Stützmauer  
Enthält Anlagen
2020/13-101  
Ö 14  
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, östlich der Straße Steinfeld (Kreisstraße K 2), nördlich der Straße Hohenkamp und westlich der Nettelbornbek inklusive der Kläranlage hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/13-102  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 3. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, östlich der Straße Steinfeld (Kreisstraße K 2), nördlich der Straße Hohenkamp und westlich der Nettelbornbek inklusive der Kläranlage folgende Änderung der Planung vorsieht:

 

-          Umwandlung Fläche für die Land- und Forstwirtschaft in Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr,

-          Übernahme des Standortes der Kläranlage Steinfeld,

-          Übernahme des Straßenverlaufes Hohenkamp.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Als erster Schritt ist die Planung gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

 

 

   
    18.02.2020 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 14 - (offen)
   

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 15  
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie an Land hier: Stellungnahme der Gemeinde Feldhorst zu den 3. Entwürfen  
Enthält Anlagen
2020/13-098  
Ö 16  
Verschiedenes      
               

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