Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.9.2018 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mönkhagen und Heilshoop bis zur Gemeindegrenze | 2018/16-022 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Anschaffung von Einsatzschutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Heilshoop | ||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe | 2018/16-024 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Heilshoop | 2018/16-027 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 300 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 300 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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19.11.2018 - Gemeindevertretung Heilshoop | |||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 300 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird auf 300 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung beschlossen: Der Haushaltsansatz für die Beschaffung von Einsatzschutzkleidung für die Feuerwehr wird von 12.000 € auf 14.225 € angehoben (Finanzplan Produktsachkonto 126010.7832200) - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 9 | Ausrüstung des Gemeinschaftshauses mit WLAN | ||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
N 11 | Antrag auf Bauleitplanung für eine Fläche an der Reinfelder Straße (L 71) | ||||||||||||||||||||||||