Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Heilshoop
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Protokollführer verteilt eine neue Vorlage über die Haushaltssatzung.
Herr Steen gibt Erläuterungen zum Haushalt.
Der Protokollführer teilt mit, dass die Amtsverwaltung vorschlägt, die Kosten für Schallschutzmaßnahmen in der Kindertagesstätte „Unterm Himmelszelt“ einzuplanen ebenso wie einen geschätzten Förderbetrag.
Die Gemeindevertreter sprechen sich dafür aus, keine Haushaltsansätze hinsichtlich Schallschutzmaßnahmen einzuplanen.
Im Folgenden berichtet Herr Steen zum Haushaltsansatz „Anschaffung von Tablets“ in Höhe von 5.400 €.
Zum Haushaltsansatz „Errichtung Unterstand Festplatz“ über 5.000 € teilt Herr Steen mit, dass hiermit lediglich die Planungskosten erfasst sind. Es wird überlegt, ob neue Räumlichkeiten bzw. eine Halle für die Feuerwehr geschaffen werden könnten. Die jetzigen Räumlichkeiten entsprechen nicht mehr den geforderten Voraussetzungen.
Des Weiteren weist Herr Steen darauf hin, dass seitens der Feuerwehr hinsichtlich der Kameradschaftskasse noch ein Haushaltsplan vorzulegen ist.
Die Amtsverwaltung schlägt die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern von bisher 300 v.H. auf die Nivelierungssätze von 332 v.H. vor. Die Gemeindevertreter sind übereinstimmend der Auffassung, von einer Erhöhung abzusehen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird auf 300 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird auf 300 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung beschlossen:
Der Haushaltsansatz für die Beschaffung von Einsatzschutzkleidung für die Feuerwehr wird von 12.000 € auf 14.225 € angehoben (Finanzplan Produktsachkonto 126010.7832200)
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heilshoop für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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