Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.10.2018 | SI/2018/13-013 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Feldhorst | 2018/13-061 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 295 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 295 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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21.11.2018 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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28.11.2018 - Gemeindevertretung Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 5 | Änderung der Abwassergebühren | 2018/13-062 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Finanzabrechnung 2017 des Kindergartens "Feldhorster Spatzen e.V." | 2018/13-063 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Genehmigung des Finanzplanes 2019 des Kindergartens "Feldhorster Spatzen e.V." | 2018/13-064 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Reparaturarbeiten auf der Kläranlage Havighorst | 2018/13-058 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||