Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Feldhorst
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Wramp gibt nähere Erläuterungen zum vorliegenden Haushaltsentwurf. Feldhorst ist zurzeit eine finanziell gut aufgestellte Gemeinde. Aufgrund der geplanten Investitionen in den nächsten Jahren (u.a. die Kanalsanierung) rät der Kämmerer zu einer Anpasssung der Grundsteuern A und B von 295% auf 332%. Dies ist auch eine Annäherung an den durchschnittlichen Hebesatz in den Gemeinden. Es werden Fragen zum Haushalt gestellt.
Herr Claussen schlägt eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuern A und B auf 315% vor.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 6 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |