Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2020 | SI/2020/22-049 | |||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||
Ö 6 | Einführung eines neuen Gemeindevertreters | 2021/22-098 | |||||||||||||||
Ö 7 | Nachwahl Mitglied sowie stellvertretendes Mitglied des Bau-, Wege- und Umweltausschusses | 2021/22-103 | |||||||||||||||
Ö 8 | Wahl der/des Vorsitzenden des Bau-, Wege- und Umweltausschusses | 2020/22-091 | |||||||||||||||
Ö 9 | Nachwahl zweier Mitglieder und stellvertretendes Mitglied (FKW) des Finanzausschusses | 2021/22-102 | |||||||||||||||
Ö 10 | Nachwahl Mitglied sowie stellvertretendes Mitglied des Sozialausschusses | 2021/22-099 | |||||||||||||||
Ö 11 | Nachwahl der/des Vorsitzenden des Sozialausschusses | 2021/22-100 | |||||||||||||||
Ö 12 | Nachwahl Mitglied des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung | 2021/22-101 | |||||||||||||||
Ö 13 | Jahresabschluss per 31.12.2018 | 2021/22-111 | |||||||||||||||
Ö 14 | Haushaltssatzung mit -Plan 2021 | 2021/22-108 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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01.04.2021 - Gemeindevertretung Zarpen | |||||||||||||||||
Ö 14 - (offen) | |||||||||||||||||
Beschluss:
1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 350 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 15 | Verschiedenes | ||||||||||||||||
N 16 | Vertragsangelegenheiten hier: Änderung der Zerlegungsvereinbarung | ||||||||||||||||
N 17 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||
N 18 | Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung hier: Grundsatzbeschluss | ||||||||||||||||