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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
Gremium: Gemeindevertretung Zarpen
Datum: Do, 01.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2020  
SI/2020/22-049  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Einführung eines neuen Gemeindevertreters  
2021/22-098  
Ö 7  
Nachwahl Mitglied sowie stellvertretendes Mitglied des Bau-, Wege- und Umweltausschusses  
2021/22-103  
Ö 8  
Wahl der/des Vorsitzenden des Bau-, Wege- und Umweltausschusses  
2020/22-091  
Ö 9  
Nachwahl zweier Mitglieder und stellvertretendes Mitglied (FKW) des Finanzausschusses  
2021/22-102  
Ö 10  
Nachwahl Mitglied sowie stellvertretendes Mitglied des Sozialausschusses  
2021/22-099  
Ö 11  
Nachwahl der/des Vorsitzenden des Sozialausschusses  
2021/22-100  
Ö 12  
Nachwahl Mitglied des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung  
2021/22-101  
Ö 13  
Jahresabschluss per 31.12.2018  
Enthält Anlagen
2021/22-111  
Ö 14  
Haushaltssatzung mit -Plan 2021  
Enthält Anlagen
2021/22-108  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

 

   
    01.04.2021 - Gemeindevertretung Zarpen
    Ö 14 - (offen)
   

Beschluss:

 

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer B wird auf 350 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

Ö 15  
Verschiedenes      
N 16     Vertragsangelegenheiten hier: Änderung der Zerlegungsvereinbarung      
N 17     Grundstücksangelegenheiten      
N 18     Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung hier: Grundsatzbeschluss      
               

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