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Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst
TOP: Ö 7
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst
2022/13-172 Haushaltssatzung mit Plan 2023
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Claußen berichtet über das Treffen mit dem Kämmerer. Beim Treffen wurden schon diverse Änderungen angeregt. Der vorgeschlagenen Veranschlagung vom Dreifachen der bisherigen Energiekosten hat man nicht zu gestimmt und diese entsprechend gemildert. Im Anschluss erläutert er den Sachverhalt der Beschlussvorlage und geht dabei auf die wichtigsten Punkte ein. Nach einer Aussprache im Plenum sollen zwei Änderungen im Haushaltsplan aufgenommen werden (siehe Pkt.2).

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldhorst möge beschließen:

 

 

 

 

 

 

 

1.

Die Hebesätze werden festgesetzt auf:

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A

 

315%

315%

Grundsteuer B

 

315%

315%

Gewerbesteuer

 

310%

310%

 

 

2.

Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2023.

Änderungen:

 

- § 4 der Haushaltssatzung soll auf 2.000 € angehoben werden.

- Für die Reparatur des Asphalts der Bushaltestelle („Buskehre“) sollen 100.000,--€ im Haushalt eingeplant werden.

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

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