Sprungziele
Inhalt

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
TOP: Ö 2
Gremium: Gemeindevertretung Mönkhagen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.07.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf
 
Wortprotokoll

 

2.1         Herr Evers fragt an, ob die gemeindliche Sitzungen ab sofort immer montags stattfinden werden. Das Gemeinschaftshaus Mönkhagen ist dann belegt. BM Bleiziffer teilt mit, dass es keinen festen Sitzungstag gibt. Dieses wird individuell vom Bürgermeister und Ausschussvorsitzenden festgelegt und ist abhängig von der Verfügbarkeit der Sitzungsteilnehmer und der Protokollführung.

 

2.2         Herr Evers berichtet, dass die Sitzungsbekanntmachung nicht an der Bushaltestelle ausgehängt war. Herr Kittelmann teilt mit, dass der Schlüssel für den Kasten nicht auffindbar war. BM Bleiziffer sagt einer Prüfung der Angelegenheit zu. Die offizielle Bekanntmachung wurde aber ordnungsgemäß im Stormarner Teil der Lübecker Nachrichten veröffentlicht. 

 

2.3         Auf Herrn Offens Anfrage teilt Frau Jonas mit, dass es sich bei den vom Vorhabenträger für den Bebauungsplan Nr. 4 geleisteten und erstatteten Vorauszahlungen, die in der Einwohnerversammlung angesprochen wurden, nicht um die Erschließungskosten, sondern um die Planungskosten gehandelt hat.

 

2.4         Herr Evers fragt an, ob mit den Anliegern des Baugebietes an der Dorfstraße Kontakt aufgenommen wurde, da hier viele Fragen bestehen. BM Bleiziffer teilt mit, dass dieses noch verfrüht sei. Herr Dusch ergänzt, dass er als Ausschussvorsitzender Fragen offen und ehrlich beantwortet würde, er aber bislang nicht angesprochen wurde.

 

BM Bleiziffer führt aus, dass es sich um keine neuen Planungsideen handele. Die Planungen laufen seit 2004. Um die Aufstellungsverfahren und deren Inhalte sowie die Verhandlungen für alle Beteiligten einfacher und eindeutiger zumachen, sollen die alten Vorgänge abgeschlossen und neu gestartet werden. Darauf zielen die Beschlussvorschläge ab.

 

2.5         Es wird angefragt, ob es eine Kosten-Nutzung-Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des geplanten Bebauungsplan Nr. 4 gibt. Es wird z.B. auf die Betriebskosten der Pumpstation verwiesen. Außerdem gäbe es in der Gemeinde verschiede Baulücken, z.B. in Steinkoppel, die zunächst genutzt werden sollten. BM Bleiziffer teilt mit, dass seiner Ansicht nach im Ortsteil Langniendorf aktuell keine erkennbaren Baulücken vorhanden sind. Außerhalb der Innerortssatzung werden keine Baugenehmigungen erteilt. Im Ortsteil Mönkhagen wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes versucht. Die Fläche steht jedoch - ebenso wie die hier durchaus vorhandenen Baulücken - im Privateigentum.

Eine Kosten-Nutzen-Rechnung mit soliden Aussagen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, teilt BM Bleiziffer mit. Hierzu müssen noch verschiedene Einflussfaktoren geprüft werden, für die u.a. Gutachten erforderlich sind. Er führt weiter aus, dass die Gemeinde sich durch die Einkommens-, Gewerbe- und Grundsteuer finanziert. Mehr Einwohner bedeutet daher auch mehr Einnahmen. BM Bleiziffer betont, dass die Gemeinde nicht Vorhabenträgerin sein wird und das finanzielle Risiko für sie daher gering sei. Er erläutert kurz das Verfahren. Der Vorhabenträger tritt an die Gemeinde mit seinem Bauwunsch heran. Die Gemeinde prüft zusammen mit dem Amt Nordstormarn, dem Kreis Stormarn, Planern und Ingenieuren die Umsetzbarkeit. Er betont, dass das Bauleitplanverfahren erst begonnen wird, wenn der Vorhabenträger die Übernahme der Kosten erklärt und den vereinbarten Betrag vorab gezahlt hat.

Die Gemeinde erhofft sich mit der Realisierung des Bebauungsplanes auch Vorteile, u.a. die Fertigstellung der begonnenen Erschließungsstraße.

 

2.6         Es wird angefragt, was passiert, wenn sich 50% der Mönkhager gegen die Planung aussprechen. BM Bleiziffer führt aus, dass es hierbei auf die Fragestellung und die gegebenen Informationen ankommt. Er betont, dass die Gemeinde das Baugebiet gemeinsam mit den Anliegern und dem Vorhabenträger entwickeln wird.

Herr Kittelmann und Frau Jonas berichten, dass ein Einwohnerantrag oder ein Bürgerbegehren zur Bauleitplanung - den Aufstellungsbeschluss ausgenommen – nicht zulässig sei. Daher wurde von der CDU-Fraktion der Antrag auf Teilung der Beschlüsse gestellt, führt Herr Kittelmann aus. Es schließt sich eine Diskussion an.

 

2.7         Auf Anfrage teilt Frau Jonas mit, dass im Neubaugebiet in der Gemeinde Hamberge die Freileitung nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Diese hat zur Folge, dass einige Grundstücke aktuell nicht bebaubar sind und der Bebauungsplan geändert werden muss. BM Bleiziffer ergänzt, dass die Gemeinde Hamberge die Grundstücke selbst veräußert und den finanziellen Verlust selber tragen muss. Dieses will die Gemeinde Mönkhagen nicht und ist daher auch nicht Vorhabenträgerin.

 

2.8         Herr Evers teilt mit, dass das in der Einwohnerversammlung präsentierte Bebauungskonzept für Verwirrung und damit für die Proteste gesorgt hat. Herr Dusch bestätigt dieses und betont, dass die Gemeinde die Planung in der Hand hat.

 

 

 

Seite zurück Nach oben