Auszug - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mönkhagen für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.06.2010 sowie neuer Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
BM Bleiziffer verliest die Sitzungsvorlage. Herr Dusch ergänzt, dass alle bislang vorliegenden Gutachten und Untersuchungen aktualisiert bzw. neu erstellt werden. Frau Matz ist der Ansicht, dass der Beschlussvorschlag der Entscheidung in TOP 7 widersprechen würde. Es schließt sich eine kleine Diskussion an, in der auch die Umwandlung in Wohnbaufläche, die städtebaulichen Verträge und die kurzfristige Beratung nach der Kommunalwahl thematisiert werden. Im Anschluss stellt BM Bleiziffer den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
- Der von der Gemeindevertretung Mönkhagen am 16.06.2010 gefasste Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (später korrigiert in die 5. Änderung) für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlicher Ortsausgang, östlich der Dorfstraße wird aufgehoben.
2.1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche sowie
Umwandlung gemischter Baufläche (Dorfgebiet) in Wohnbaufläche.
2.2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
2.3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Planungsbüro Ostholstein“ in Bad Schwartau beauftragt werden.
2.4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
2.5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Auslegung
2.6. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.
2.7. Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.
2.8. Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Vorhabenträger/Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 3 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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Gemäß § 22 GO waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.