Auszug - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Badendorf (Solarpark Ziegelweg) für das Gebiet im Südosten der Gemeinde Badendorf, östlich des Ziegelweges, begrenzt im Osten durch den Landgraben und die Gemeindegrenze zur Hansestadt Lübeck, im Süden durch die Gemeindegrenze zu Hamberge, im Westen durch die Bundesautobahn BAB A 20 und im Norden durch den Gewässerzulauf zum Landgraben und dessen Verlängerung bis zur BAB A 20 hier: Aufstellungsbeschluss und Kostenübernahme
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Brockmann weist darauf hin, dass die Gebietsbezeichnung im Betreff genannt, abzuändern ist. Er gibt einen kurzen Rückblick und bildet mit Hilfe eines Beamers die betreffende Fläche ab. Im Rahmen einer Aussprache kommen Fragen auf, wie z.B. die Änderung im F-Plan auf weitere Flächen beziehen oder warum nur noch eine Fläche. Diese F-Planänderung bezieht sich lediglich auf die nicht privilegierte Fläche, wie beschrieben in der Beschlussvorlage.
Die weitere angedachte Fläche für einen Solarpark ist durch Bundesvorgaben bereits privilegiert (Nähe Autobahn). Die Kosten für die Änderungen des F- und B-Planes für eben diese nicht privilegierte Fläche werden durch den Vorhabenträger im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags finanziert: Herr Schmidt von Vorhabenträger ist unter den Zuhörern und erläutert noch Fragen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 7. Änderung (Solarpark Ziegelweg) für das Gebiet im Südosten der Gemeinde Badendorf, östlich des Ziegelweges, begrenzt im Osten durch den Landgraben und die Gemeindegrenze zur Hansestadt Lübeck, im Süden durch die Gemeindegrenze zu Hamberge, im Westen durch den Ziegelweg und im Norden durch den Gewässerzulauf zum Landgraben und dessen Verlängerung bis zum Ziegelweg, aufgestellt.
Planungsziel ist die Umwandlung „Fläche für Landwirtschaft“ in „Sonstiges Sondergebiet - Photovoltaikanlagen“ zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau und Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage als Solarpark zur Energiegewinnung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein (PLOH) in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung / Informationsveranstaltung
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen..
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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