Auszug - Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der Stellvertretenden der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
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Wortprotokoll |
Herr Kofler und Frau Medenwald-Hinz werden per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Sie werden durch Überreichen der Urkunde für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten und zur Ehrenbeamtin ernannt und vereidigt..