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Auszug - importierte Sitzung  

Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
TOP: Ö 1
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 13.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Mönkhagen Nr. / 1994 - 1998

1

 

Gemeinde Mönkhagen

Finanz-, Bau- und

Umweltausschuss

Nr. 5 / 2013 - 2018 

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Mönkhagen am 13. Juli 2015 im Gemeinschaftshaus im Ortsteil Langniendorf

 

 

 

Anwesend:

 

Herr Jens Kittelmann als Vorsitzender

 

Mitglieder:

 

Herr Dirk Trepkau

Herr Carsten Ohrt

Herr Heiko Kieckbusch

Herr Holger Reimers

 

Entschuldigt fehlen:Herr Markus Dusch

Herr Olf Petersson-Larsson

 

Unentschuldigt fehlte: ./.

 

Außerdem nehmen an der Sitzung teil:

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Frau Regina Kuhrt

Herr Klaus Bleiziffer

Frau Katrin Matz

Herr Ewald Mathias

 

Von der Amtsverwaltung nehmen an der Sitzung teil:

 

Herr Wramp zu TOP 3 von 19.32 Uhr bis 21.02 Uhr

Herr Mowka als Protokollführer

 

Beginn der Sitzung: 19.31 Uhr

Ende der Sitzung: 22.30 Uhr

 

Die Ausschussmitglieder waren am 23. Juni 2015 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

 

 

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.11.2014
  2. Straßenreinigungssatzung

hier: Änderung der Satzung

  1. Straßenausbaubeitragssatzung

hier: Erarbeitung eines Fragenkatalogs an die Verwaltung

  1. Brücke in Mönkhagen

hier: Sanierung des Bauwerks

  1. Wanderweg in Mönkhagen

hier: Verlängerung des Wanderweges entlang der Kreisstraße K 85

  1. Straßenhinweisschilder

hier: Dorfstraße von 48a bis 50 in Mönkhagen

  1. Straßenbeleuchtung

hier: Austausch der Leuchtkörper gegen LED-Leuchtmittel

8.Verschiedenes

 

 

Zu 1:Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.11.2014

 

Die Niederschrift Nr. 4/2013-2018 über die öffentliche Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses am 26. November 2014 war allen Ausschussmitgliedern zugegangen.

 

Gegen Inhalt, Form und Fassung der Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben; sie gilt somit als genehmigt.

 

 

Zu 2:Straßenreinigungssatzung

hier: Änderung der Satzung

 

Herr Kittelmann berichtet über die Satzungsänderung und bittet um Aktualisierung der Straßenbezeichnung von der ehemaligen Bundesstraße 206 zur aktuellen Kreisstraße 115. Diesbezüglich soll die Straßenreinigungssatzung geändert werden. Er stellt auch die Problematik der Reinigung der Rinnsteine und der Grünstreifen entlang dieser Straße dar. Er stellt die Reinigung durch die einzelnen Anwohner in Frage und gibt zur Diskussion, ob die Reinigung der Rinnsteine und des Grünstreifens nicht grundsätzlich von der Gemeinde auszuführen wäre.

Es entsteht eine Diskussion über die Ausführungsmöglichkeit durch die Gemeinde und über die Kostenumlage auf die einzelnen Anwohner. Es wird über den Vollzug und die Kostenumlage im Falle einer Ordnungswidrigkeit gesprochen, falls die Rinnsteine von den zuständigen Anwohnern nicht gereinigt werden.

 

Das Amt wird gebeten, die Unterhaltungskosten der Grünstreifen und der Rinnsteine für die Gemeindestraßen zu ermitteln.

 

Der Ausschuss entscheidet, den Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 

 

Zu 3:Straßenausbaubeitragssatzung

hier: Erarbeitung eines Fragenkatalogs an die Verwaltung

 

Herr Kittelmann erläutert den aus seiner Sicht bestehenden Bedarf, sich näher mit der Thematik der Beitragserhebung für Ausbaumaßnahmen zu beschäftigen. Er habe dazu bereits im Vorwege der Verwaltung einen Fragenkatalog seitens der CDU-Fraktion zugesandt. Er bittet dazu Herrn Wramp Stellung zu nehmen.

 

Herr Wramp führt eingangs aus, dass das Ausbaubeitragsrecht durch eine Vielzahl von Rechtsprechung über die Jahre hinweg ausgestaltet wurde. Detaillierte Ausführungen würden daher den Rahmen der heutigen Sitzung überschreiten. Zusammengefasst geht Herr Wramp im Folgenden auf die Fragestellungen der CDU- Fraktion wie folgt ein:

 

1. Ist eine Satzung Pflicht?

Gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz Schleswig- Holstein (KAG) sind die so genannten Ausbaubeiträge zu erheben. Das Instrument der Gemeinde dazu ist nach § 2 KAG der Erlass einer entsprechenden Satzung. Insofern stellt der Gesetzgeber die Erhebung und zu diesem Zweck den Erlass einer Satzung nicht in das Ermessen der Gemeinde.

 

2. Welche Konsequenzen hätte es, wenn wir keine hätten oder abschaffen?

Die Aufhebung der bestehenden Ausbaubeitragssatzung hätte zur  Konsequenz, dass keine Ausbaubeiträge mehr erhoben werden könnten. Dies wäre ein Rechtsverstoß, der im Zweifel sogar strafrechtliche Relevanz entfalten könnte, wenn die Gemeinde dadurch geschädigt würde.

 

3. Ist es möglich, trotz Satzung auf die Gebühren zu verzichten?

Nein, mit dem Bestehen der Satzung gibt es kein Ermessen für einen Verzicht auf die Erhebung von Beiträgen, sofern die Voraussetzungen für eine Erhebung vorliegen.

 

4. Gibt es Vorgaben für die Höhe der Beteiligungen?

Konkrete, d. h. in Zahlen gefasste, gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Jedoch gibt es eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen, die hierzu über die Jahre eine Vielzahl von Ausgestaltungen und Grundsätzen formuliert haben.

 

5. Ist es möglich, die Beiträge auf alle Bürger der Gemeinde umzulegen?

Nein, gemäß § 8 Absatz 1 KAG dürfen Beiträge nur von den Grundstückseigentümern nach festen Verteilungsmaßstäben erhoben werden, denen durch die jeweilige Maßnahme Vorteile erwachsen. Grundstückseigentümer, welchen kein Vorteil zugerechnet werden kann, dürfen folglich nicht belastet werden.

 

6. Müssen alle Kosten einer Maßnahme umgelegt werden?

Gemäß § 8 Absatz 3 KAG ist der umzulegende Aufwand nach den tatsächlichen Kosten unter Berücksichtigung Zuschüsse Dritter zu ermitteln. Insoweit sind im Grundsatz alle Kosten einer Maßnahme umzulegen.

 

7. Kann man vor Beginn einer Maßnahme einen Höchstbetrag für den Bürgeranteil festlegen?

Nein, dies würde den vorab dargestellten Erhebungsgrundsätzen widersprechen.

 

8. Bei wiederkehrendem Betrag, wo würde das Geld verbucht?

Beiträge werden gemäß § 40 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO- Doppik) als Sonderposten verbucht und sind investive Einzahlungen.

 

9. Durch die Doppik wird die Straße abgeschrieben, der Wert der Straße wird über die Lebenszeit im Ergebnis zurückgelegt. Macht das Sinn, wenn die Sanierung in einem großen Teil durch die Gebühren bezahlt wird?

Ja, der Grundsatz der Darstellung und Refinanzierung des Werteverzehrs über die Abschreibung (Aufwand) wird durch eine Beitragserhebung nicht konterkariert. Die für eine Maßnahme erhobenen Beiträge werden als Sonderposten (vgl. hierzu Frage 8) gleichermaßen ergebniswirksam aufgelöst. Die Auflösung stellt im Gegensatz zur Abschreibung einen Wertezugewinn (Ertrag) dar und mindert im Saldo die Belastungen aus der Abschreibung.

 

Weitergehend beantwortet Herr Wramp Fragen der Anwesenden. Insbesondere wird über die Frage diskutiert, inwieweit sich die Entwidmung bzw. Teilentwidmung von Straßen auf die Ausbaubeitragspflicht auswirkt.

 

 

Zu 4:Brücke in Mönkhagen

hier: Sanierung des Bauwerks

 

Herr Kittelmann stellt das Gutachten des Ingenieurs Schönfeldt vor. Die Reparaturarbeiten belaufen sich auf ca. 9.000 Euro. Es wird über die Einstellung der Haushaltsmittel für den Nachtragshaushalt 2015 oder für den Haushalt 2016 diskutiert.

 

Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Kosten für die Sanierung des Brückenbauwerkes gemäß Gutachten für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 10.000 Euro einzustellen mit folgender Ergänzung: Die Reparaturen am Geländer der Brücke sollen jetzt im Jahr 2015 erledigt werden und die Reparaturen der Risse in der Fahrbahn in der gesamten Dorfstraße und Krübbenberg sollen auch im Jahr 2015 erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:5              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 5:Wanderweg in Mönkhagen

hier: Verlängerung des Wanderweges entlang der Kreisstraße K 85

 

Herr Kittelmann stellt die Vorlage vor und erläutert in Kürze den Verlauf des angedachten Wanderweges entlang der K 85.

 

Herr Reimers bemängelt die fehlende Kostenschätzung in der Vorlage für die Erstellung des Wanderweges und die fehlende Korrespondenz zwischen Herrn Kieckbusch und der Landesbetriebsanstalt für Straßen und Verkehr in Lübeck.

 

Herr Kittelmann antwortet auf die Anregung von Herrn Reimers, dass die Korrespondenz dem Protokoll als Anlage beigefügt wird. Die Kostenschätzung ist nicht notwendig, da die Landwirte, auf deren Feldern der Wanderweg verlaufen sollte, sich bereit erklärt haben, die Fläche des Wanderweges nach der Ernte kostenfrei herzustellen.

 

Beschluss:

 

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Verlängerung des Wanderweges in Richtung der K 112 entlang der K 85 gemäß dieser Vorlage herzustellen mit zwei Ergänzungen:

 

1.Die Herstellung des Wanderwegabschnittes soll kostenlos erfolgen.

 

2.Das Amt soll die zuständige Polizei über die geplante Maßnahme informieren und evtl. Bemerkungen oder Auflagen mit der Polizei abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:5              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 6:Straßenhinweisschilder

hier: Dorfstraße von 48a bis 50 in Mönkhagen

 

Herr Kittelmann berichtet über die Notwendigkeit der Beschilderung für die an den Hauptstraßen in der zweiten Reihe befindlichen Häuser, damit sie schneller gefunden werden können.

 

Herr Reimers schlägt die Ermittlung aller Straßenabschnitte, die mit solchen Hinweisschildern ausgestattet werden könnten, vor.

 

Es entsteht eine Diskussion über die Notwendigkeit solcher Beschilderung.

 

Herr Kittelmann berichtet, dass bis jetzt dieser eine Straßenabschnitt Dorfstraße 48a bis 50 in Frage käme.

 

Beschluss:

 

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, die Hausnummernhinweisschilder für die Häuser 48a und 50 an der Hauptstraße aufzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:5              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 


Zu 7:Straßenbeleuchtung

hier: Austausch der Leuchtkörper gegen LED-Leuchtmittel

 

Herr Kittelmann erläutert das Anliegen, LED-Leuchten gegen vorhandene Quecksilberdampfleuchtmittel auszutauschen. Dieser Austausch sollte auf einmal im gesamten Gemeindegebiet erfolgen. Es handelt sich um ca. 70 Stück.

 

Es ergeht folgender

 

Beschluss:

 

Der Finanz-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, alle Leuchtstoffmittel der Gemeindestraßenlampen auszutauschen. Die Kosten für die Beschaffung der Leuchtstoffmittel sind in den Nachtragshaushalt 2015 einzustellen.

 

Beschlussergänzung:

 

Das Amt soll ermitteln, ob die Möglichkeit besteht, ein LED-Leuchtstoffmittel in der Farbe warm-weiß zu erhalten und eine evtl. Beitragspflicht bei so einem Austausch der Leuchtstoffmittel prüfen. Das Amt soll die Kosten für einen evtl. Austausch dieser Leuchtstoffmittel inklusive der Beschaffung feststellen. Das Amt soll auch explizit die Kosten der Leuchtstoffkörper beim Einkauf ermitteln und nach Bedarf auch den Austausch von einzelnen Umlenkspiegel der Lampenköpfe.

 

Der Austausch der Leuchtstoffmittel soll durch die Gemeinde in Eigenleistung erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:3              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

2Stimmenthaltungen

 

 

Zu 9:Verschiedenes

 

a)Herr Mowka berichtet über ein Telefonat mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Stormarn, Herrn Willhöft. Die Gemeinde soll eine positive Absichtserklärung zur Teileinziehung von drei Gemeindewegen signalisieren und diese auch demnächst beschließen. Bei einer negativen Entwicklung müssten die unerlaubten Straßenschilder abgebaut werden.

 

b)Herr Mowka berichtet über die Klärteichentschlammung Mönkhagen und über die ersten Schritte des Planungsbüros Jürgens & Bein aus Wahlstedt. Demnächst wird die Entschlammung ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Ausschreibung sollen im Laufe des Monats August 2015 vorliegen, so dass mit der Entschlammung der Klärteiche noch im August 2015 begonnen werden kann.

 

Die Gemeindevertretung wird nach der Sommerpause das aus der Ausschreibung ermittelte wirtschaftlichste Unternehmen mit der baulichen Leistung beauftragen.

 

c)In der Straße Steinkoppel in Höhe des Hauses 2 und des Hauses 4 und in der Hauptstraße in Höhe des Hauses 2 sollten die Bäume zurückgeschnitten werden, um die Sicht für die Anlieger beim Ein- und Ausfahren deutlich zu verbessern.

 

Das Amt wird gebeten, die Rückschnittaktionen mit dem Landesbetrieb für Straßen und Verkehr in Lübeck abzuklären, da es sich um eine Landes- und eine Kreisstraße handelt.

 

d)Herr Kittelmann berichtet über einen Termin vor Ort bei einer versetzten Bushaltestelle in der Gemeinde Mönkhagen. Dort hat ein Termin mit einer Vertreterin der Autokraft aus Bad Oldesloe stattgefunden, diese war für die Maßnahme nicht zuständig.

 

Das Amt wird gebeten, erneut die Gespräche mit Autokraft in Bad Oldesloe mit Herrn Guttau aufzunehmen, um eine schriftliche Erklärung herbeizuführen und einen erneuten Termin zu vereinbaren, damit diese Verlegung und die zukünftige Planung der Bushaltestellen erörtert werden können.

 

e)Herr Reimers berichtet, dass der Sozialausschuss in der Vergangenheit den Verzicht auf die Entschädigungsgelder gemäß § 24 Abs. 5 der Gemeindeordnung beschlossen hat. Herr Reimers bittet das Amt um Prüfung, ob so ein Beschluss damals rechtswidrig war und ob ein Sozialausschuss auf eine Entschädigung verzichten darf.

 

f)Herr Ohrt schlägt eine Begehung der Gemeinde vor, um die Straßenbäume zu besichtigen und eine evtl. Rückschnittaktionen zusammenzufassen, um den Rückschnitt ggf. in einer gemeindeeigenen Aktion durchführen zu können.

 

g)Herr Kittelmann bittet um Klärung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes, auf dem sich die Bushaltestelle in Mönkhagen gegenüber der Hauptstraße 10 befindet.

 

h)Herr Ohrt bittet das Amt um die Veröffentlichung der Bewirtschaftungsverträge und Hausordnungen für beide Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Mönkhagen auf der Internetseite der Gemeinde. Dies soll aber erst wegen Datenschutz vom Amt überprüft werden.

 

1)Das Amt wird gebeten, die Anwohner der Straße An der Au Nr. 1, Familie Hünecke, zu erinnern, dass die dort befindliche Bepflanzung an der Grenze in die Gemeindefläche hineinragt und zurückzuschneiden ist.

 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Ausschussvorsitzende die Sitzung.

 

 

 

 

(Jens Kittelmann)

Ausschussvorsitzender

 

(Peter Mowka)

Protokollführer

 

H:\Gremien 2013-2018\Mönkhagen\2013-2018 FinanzBauUmweltausschuss\Niederschriften\2015-07-13 Nr.  05_FBU 18 - N.doc

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