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Auszug - importierte Sitzung  

Gemeindevertretung Wesenberg
TOP: Ö 1
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: Anlass: Sitzung
 
Beschluss

Gemeinde Wesenberg Nr. 14 / 1994 - 1998

1

 

Gemeinde Wesenberg

Die Bürgermeisterin

Nr. 10 / 2013 - 2018

 

 

N i e d e r s c h r i f t

 

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg am 15. Juni 2015 im Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Ratzbek

 

 

 

Anwesend:

 

Frau Bürgermeisterin Karin Dettke

 

Gemeindevertreter/innen:

 

Herr Olav Brüß

Herr Thomas Claussen

Frau Ariane Denker

Herr Karsten Kaack

Herr Thomas Schmahl

 

Herr Stefan Daiß

Herr Reinhard Dörge

Frau Maike Schmidt

Herr Heiko Kinder

Herr Timo Bley

Herr Burkhard Gramsch

 

Bürgerliche Ausschussmitglieder:Herr Robert Moltzan

Herr Teo Claussen

 

Entschuldigt fehlte: Herr Friedhelm Möller

Unentschuldigt fehlte: ./.

 

Von der Amtsverwaltung nahm an der Sitzung teil:

Herr Mowka als Protokollführer

 

 

Beginn der Sitzung:19.34 Uhr

Ende der Sitzung:20.58 Uhr

Beginn nicht öffentliche Sitzung:20.59 Uhr

Ende nicht öffentliche Sitzung:21.30 Uhr

 

 

Die Gemeindevertreter/innen waren am 27. Mai 2015 unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen worden. Die Einladung war außerdem in den Lübecker Nachrichten - Stormarn Ausgabe - veröffentlicht.

 

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Einwendungen werden hiergegen nicht erhoben.

 

 

 

Sodann bittet sie, über die nicht öffentliche Beratung von Tagesordnungspunkten abzustimmen. Dies ist nach der Änderung der Gemeindeordnung erforderlich geworden.

 

TOP 10: Grundstücksangelegenheiten

 

Für eine nicht öffentliche Beratung:12 Stimmen

Gegen eine nicht öffentliche Beratung:0 Stimmen

Enthaltungen:0 Stimmen

 

Damit ist TOP 10 nicht öffentlich zu behandeln.

 

 

Es ergibt sich somit folgende

 

Tagesordnung:

 

  1. Einwohnerfragestunde
  2.                     Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.02.2015
  3. Bericht der Bürgermeisterin
  4. Spendenübersicht 2014
  5. Löschwasserentnahmestelle in Fliegenfelde

hier: Beauftragung der Herstellung

  1. Verwaltungsabteilung der Feuerwehren Groß Wesenberg, Ratzbek, Stubbendorf

hier: Zustimmung zur Gründung der Verwaltungsabteilung

  1. Sanierung des Wohldweges

hier: Ausschreibung und Vergabe der Leistungen

  1. B-Plan Nr. 10, 2. Änderung, der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet: Gewerbegebiet Nordstormarn Reinfeld/Stubbendorf, südlich begrenzt durch die BAB „A1“, nördlich begrenzt durch den „Wesenberger Weg“, westlich begrenzt durch die Gemeindegrenze zur Stadt Reinfeld (Holstein), östlich begrenzt durch den „Buurdieksbach“

hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss

  1. Verschiedenes

 

Nicht öffentlicher Sitzungsteil:

  1. Grundstücksangelegenheiten

 

 

 

Zu 1:Einwohnerfragestunde

 

a)Ein Anwohner des Weizenringes in Stubbendorf beschwert sich über die Lärmbelästigung an den Sonntagen. Die Nachbarn arbeiten mit lauten Elektrowerkzeugen in den Gärten.

 

Das Ordnungsamt soll diesbezüglich ein Schreiben an alle Einwohner der Gemeinde Wesenberg verfassen. Das Schreiben soll an Herrn Gemeindevertreter Daiß übergeben werden, damit es zusammen mit dem Veranstaltungskalender in der Gemeinde Wesenberg an alle verteilt werden kann.

 

 

b)Ein Anwohner beschwert sich über das Jakobskrautvorkommen auf der Fläche in Stubbendorf.

 

Der  Bauhof des Amtes Nordstormarn soll Kontakt mit dem Anwohner aufnehmen. Dem Protokollführer sind Name und Telefonnummer bekannt. Der Bauhof soll absprechen, welche Gemeindeflächen als Verursacher in Frage kommen und das Problem nach Möglichkeit so schnell wie möglich beheben. Es soll vom Bauhof weiter geklärt werden, ob man diese Pflanzen auch mit Unkrautbekämpfungsmitteln spritzen kann.

 

c)Die Gemeindevertreterin Frau Maike Schmidt beschwert sich über die noch nicht erfolgte Räumung der Baustelleneinrichtung der Baufirma, die den Autobahnabschnitt zwischen Reinfeld und Bad Oldesloe saniert hat. Diese Baustelleneinrichtung befindet sich auf dem Gewerbegebiet der Wesenberger Seite. Sie bittet das Amt um eine Klärung mit dem Verursacher und Fristsetzung für eine schnelle Räumung und eine Herstellung des ursprünglichen Zustandes dieser Fläche.

 

d)Ein Anwohner beschwert sich über einen abgängigen Ballfangzaun auf dem Bolzplatz im Ortsteil Groß Wesenberg. Dieser ist stark beschädigt und sollte ausgetauscht oder erneuert werden.

 

 

Zu 2:Protokollgenehmigung

 

Das Protokoll Nr. 9/2008-2013 über die Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg am war allen Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen zugegangen.

 

Auf Seite 3, letzter Satz des Protokolls ist die Erhöhung der Zahlung an die Jugendlichen für die Austragung des Veranstaltungskalenders zu korrigieren und zwar für den Ortsteil Ratzbek 10,00 Euro, Ortsteil Groß Wesenberg 15,00 Euro und Ortsteil Stubbendorf 30,00 Euro. Das sind die Beträge der beschlossenen Erhöhung.

 

Gegen Inhalt, Form und Fassung des Protokolls werden keine weiteren Einwendungen erhoben; es gilt damit als genehmigt.

 

 

Zu 3:Bericht der Bürgermeisterin

 

Die Bürgermeisterin berichtet über Termine und Angelegenheiten der letzten Wochen, über die absolvierten Veranstaltungen und Feiern, über die überbrachten Geburtstagswünsche zum 80, 90 und 95 Jubiläum der Anwohner der Gemeinde Wesenberg.

 

 

Zu 4:Spendenübersicht 2014

 

Die Tabelle ist um eine Spende der Hundeschule ergänzt worden. Bei den noch übrigen Spenden handelt es sich um Sachspenden. Diese Spender erhalten vom Amt Nordstormarn ein Formular, das auszufüllen ist, damit die Spendenübersicht ergänzt werden kann.

 

 

Zu 5:Löschwasserentnahmestelle in Fliegenfelde

hier: Beauftragung der Herstellung

 

Das Bauamt hat, wie in der Ausschusssitzung in der vorigen Woche beschlossen, die Ausschreibung noch um Angebotsanfragen bei drei Firmen erweitert und wartet auf die Ergebnisse.

 

Beschluss:

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die wirtschaftlichste Firma aus dieser ergänzenden Ausschreibung mit der Herstellung der Löschwasserentnahmestelle zu beauftragen.

 

Abstimmungsergebnis:12              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 6:Verwaltungsabteilung der Feuerwehren Groß Wesenberg, Ratzbek, Stubbendorf

hier: Zustimmung zur Gründung der Verwaltungsabteilung

 

Beschluss:

 

Die Gemeinde Wesenberg stimmt der Gründung einer Verwaltungsabteilung in den Freiwilligen Feuerwehren Groß Wesenberg, Ratzbek und Stubbendorf zu.

 

Abstimmungsergebnis:12              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 7:Sanierung des Wohldweges

hier: Ausschreibung und Vergabe der Leistungen

 

Herr Mowka stellt die Problematik der zerstörten Bankette vor und empfiehlt der Gemeinde, den Klageweg nicht zu wählen, da dies bei einem eventuell möglichen Vergleich sowohl Verfahrens- und Anwaltskosten für die Gemeinde verursacht.

 

Herr Kaack stellt die Mängel an den Banketten nicht nur im Wohldweg sondern auch im Heißweg und im Plattenweg zusätzlich als nicht abgearbeitete Mängel dar und teilt mit, dass der Verursacher auf dem Klageweg dazu gezwungen werden soll, die Mängel an den besagten Banketten zu beheben.

 

Herr Gramsch schlägt vor, den Verursacher mit der zukünftigen Versagung der Aufgrabescheinerteilung zu bestrafen.

 

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beauftragt für die Sanierung des Wohldweges das Ingenieurbüro Hinrichs & Partner aus Lübeck mit der Planung, Ausschreibung und Überwachung der baulichen Leistungen und im Rahmen der Ausschreibung den wirtschaftlichsten Bieter mit der baulichen Sanierungsleistung zu beauftragen.

 

Es soll ein Anwalt mit der rechtlichen Klärung und ein Baugutachter mit der Bestandsaufnahme der vorhandenen Mängel des Wohldweges, Heißweges und des Plattenweges beauftragt werden.

 

Abstimmungsergebnis:12              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

Zu 8:B-Plan Nr. 10, 2. Änderung, der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet: Gewerbegebiet Nordstormarn Reinfeld/Stubbendorf, südlich begrenzt durch die BAB „A1“, nördlich begrenzt durch den „Wesenberger Weg“, westlich begrenzt durch die Gemeindegrenze zur Stadt Reinfeld (Holstein), östlich begrenzt durch den „Buurdieksbach“

hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss

 

Beschluss:

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Wesenberg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)Berücksichtigt/zur Kenntnis genommen wird die Stellungnahme

 

vom Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck vom 26.02.2015

 

b)teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von: ./.

 

c)nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von: ./.

 

Die Abwägung sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht laut Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 30.03.2015 und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

2.Das Planungsbüro Ostholstein, Herr Nagel, wird gebeten, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des B-Plan Nr. 10 für das Gebiet: Gewerbegebiet Nordstormarn Reinfeld/Stubbendorf, südlich begrenzt durch die BAB "A 1", nördlich begrenzt durch den "Wesenberger Weg", westlich begrenzt durch die Gemeindegrenze zur Stadt Reinfeld (Holstein), östlich begrenzt durch den "Buurdieksbach", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß Anlage 2 in der vorliegenden Form als Satzung.

 

4.Die Begründung wird gebilligt.

 

5.Der Beschluss der 2. Änderung des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:12              Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Zu 9:Verschiedenes

 

a)Die Bürgermeisterin berichtet über die Feuerwehrzeitung der Freiwilligen Feuerwehr Groß Wesenberg und lobt das Engagement der Feuerwehr für die darin enthaltenen Artikel und Informationen.

 

b)Die Bürgermeisterin erläutert in Kürze das Gutachten zur Sanierung der ca. 180 Ehrengrabsteine in den Gemeinden des Amtes Nordstormarn. Gemäß Kostenangebot sollten diese für ca. 8.500,00 Euro saniert werden.

 

Die Bürgermeisterin berichtet, dass der Bürgermeister der Gemeinde Klein Wesenberg, Herr Herbert David, bereits einen Handwerker gefragt hat, ob er diese Sanierungsarbeit übernehmen kann. Es liegen momentan von dem Handwerker 1.300,00 Euro brutto als Gesamtsanierungskosten vor. Über diese Kosten freuen sich alle Beteiligten und empfehlen der Bürgermeisterin bei der nächsten gemeinsamen Besprechung des Problems, es so in dieser Form voranzutreiben.

 

c)Ein Gemeindevertreter fragt nach der Firma, die am Ortseingang Ratzbek Kopflöcher im Bereich des Gehweges gegraben hat. Diese sind zurzeit fachgerecht mit einer Pflasterung geschlossen worden. Die Asphaltoberfläche müsste dann nach einer gewissen Zeit nach der Nachverdichtung ergänzt werden.

 

Das Bauamt soll ermitteln, welche Firma das gemacht hat und was der Grund dafür gewesen ist. Das Bauamt soll auch ermitteln, ob eine Aufgrabegenehmigung für diese Arbeiten vorlag.

 

d)Frau Dettke berichtet über eine Silberpappel am Ortsteingang Ratzbek auf der Anlage der technischen Kläranlage.

 

Herr Mowka berichtet, dass er am 11. Juni 2015 mit den Herren Moltzan und Klapproth dort gewesen ist. Leider haben die Herrschaften keine schiefe Pappel gefunden. Die Bürgermeisterin wird nochmal den Herrn kontaktieren, der sie auf diese mangelhafte Pappel hingewiesen hat, um das Problem zu klären.

 

e)Herr Mowka erläutert den Vorort-Termin am 11. Juni 2015 auf der Fläche des Wanderweges des Ortsteiles Stubbendorf am Wesenberger Weg. Dort hat ein Treffen mit den Herren Gemeindevertretern Moltzan und Daiß, dem Bauhofvorarbeiter Herrn Klapproth und Herrn Mowka vom Bauamt des Amtes stattgefunden. Dort hat man über die Umlegung des Wanderweges gesprochen. Das Bauamt hat eine Skizze vorbereitet, die als Anlage dem Protokoll beigefügt wird. Es sind ungefähre Herstellungskosten vom Bauamt ermittelt worden. Die Umlegung des Wanderweges, der Rückbau des vorhandenen Wanderweges und die Aufstellung von zwei Holzzaunabschnitten sollen inklusive der Bauhofleistung 1.900,00 Euro brutto kosten.

 

Herr Mowka teilt mit, dass diese Arbeiten erst Ende des Sommers vom Bauhof ausgeführt werden können.

 

Herr Mowka teilt ebenfalls mit, dass das Ordnungsamt gerade klärt, ob eine Einschränkung der Benutzungszeit des Holzhauses am Wanderweg von 07.00 bis 21.00 Uhr möglich wäre, damit die Beschilderung auch folgen kann. Dies würde der Polizei die Handhabe verschaffen, die Jugendlichen zu späten Stunden, die eine Lärmbelästigung verursachen, dann dort entfernern zu können.

 

Beschluss:

 

Die Umlegung des Wanderweges am Wesenberger Weg am Bolzplatz soll gemäß der vorgelegten Skizze und Kostenschätzung 1.900,00 Euro brutto hergestellt werden. Die Herstellung erfolgt bis Ende des Sommers 2015.

 

Abstimmungsergebnis:12Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

f)Herr Mowka berichtet über eine Besichtigung des Spiel- und Bolzplatzes an der Hauptstraße in Groß Wesenberg. Er zeigt ein paar Fotos, die die Missstände auf dieser Anlage verdeutlichen. Das Bauamt empfiehlt eine Erneuerung der abgängigen Zaunanlage inklusive Herstellung von zwei Fußgängereingängen und die Herstellung von einer Toranlage. Eine dort vorhandene Rutsche soll verkehrssicher verändert werden. Ein kleines Holzhaus mit einer fehlenden Überdachung soll entfernt werden. Eine Doppelschaukel soll beseitigt werden. Aus den noch intakten Baumaterialien dieser Schaukel soll eine Umrandung für eine Sandkiste erfolgen. Es soll eine neue einzelne Schaukel aufgestellt werden.

 

Der Fallschutz für ein Klettergerüst, die dann neu entstandene einzelne Schaukel und für die Rutsche soll vom Bauhof ebenfalls erneuert werden.

 

Herr Mowka stellt die geschätzten Kosten vor. Die Materialkosten belaufen sich auf ca. 9.000,00 Euro brutto. Die Herstellungskosten für die Montage der Spielgeräte und die Ergänzung des Fallschutzes, die vom Bauhof vorgenommen werden, betragen ca. 3.000,00 Euro brutto. Zur Montage des neuen Zaunes haben sich die Kameraden der FF Groß Wesenberg bereit erklärt.

 

Beschluss:

 

Die Neugestaltung des Spiel- und Bolzplatzes soll gemäß Bericht von Herrn Mowka erfolgen. Es soll zusätzlich dazu der Ballfangzaun erneuert werden. Die gesamten maximalen Kosten für die Erneuerung und Neugestaltung der oben genannten Anlagen soll 12.000,00 Euro brutto nicht überschreiten.

 

Die Bürgermeisterin wird die einzelnen Spielplatzgeräte noch aussuchen, bevor diese bestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis:12Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

g)Herr Mowka berichtet über eine mögliche Energieeinsparung bei den Straßenlampen durch den Austausch der Leuchtmittel. Er empfiehlt der Gemeinde Wesenberg den Austausch in ca. 20 Stück-Schritten.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Austausch der Leuchtmittel in ca. 20 Stück-Schritten. Die Abschaltzeit soll beibehalten werden.

 

Abstimmungsergebnis:12Stimmen dafür

0Stimmen dagegen

0Stimmenthaltungen

 

 

 

Nachdem weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, bedankt die Bürgermeisterin sich bei den Anwesenden und schließt den öffentlichen Teil Sitzung.

 

Es wird in nicht öffentlicher Sitzung weiter beraten. Siehe gesondertes Protokoll.

 

Die Bürgermeisterin stellt die Öffentlichkeit wieder her und schließt sodann die Sitzung.

 

 

 

 

 

(Karin Dettke)

Bürgermeisterin

 

(Peter Mowka)

Protokollführer

 

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