Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz - Überprüfung und Bestätigung des Entwurfes
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Auf Nachfrage von Herr Rienhoff erläutert der Amtsdirektor die weitere Vorgehensweise nach der Beschlussfassung.
Herr Hoffmann stellt fest, dass im Plan die Fehmarn-Belt-Querung nicht berücksichtigt ist. Dem entgegnet der Bürgermeister, dass laut Planer die Anzahl von zusätzlichen PKW auf der A1 nicht hoch genug sein wird, als dass die Situation neu betrachtet werden müsse. Beim Schienenverkehr wird für die Lärmaktionsplanungen nur das Netz bis Lübeck betrachtet, für die Gebiete südlich von Lübeck werden keine Änderungen in der Planung berücksichtigt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden sind zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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